Elsfleth - Seit neun Jahren fährt Karsten Specht wöchentlich zum Grab seines Vaters auf dem Elsflether Friedhof (Kreis Wesermarsch). Auf den Stein des Urnengrabes stellt er dann ein kleines Gesteck oder eine Kerze.

Als der 62-Jährige aus Rastede vor einigen Wochen zum Grab kam, erlebte er eine unschöne Überraschung. Der Grabschmuck war abgeräumt und in eine Ecke verfrachtet worden, ein gelbes Schild weist nun darauf hin, dass man auf den Urnengräbern nichts abstellen darf. Verärgert ist Specht nun vor allem über den Umgang der Friedhofsverwaltung mit den Angehörigen.

„Seit neun Jahren haben die kleinen Gestecke niemanden gestört, den Rasen um den Grabstein habe ich selbst gekürzt. Ich finde, wenn sich nun etwas in den Bestimmungen des Friedhofs geändert hat, müsste man schriftlich informiert werden“, sagt er.

Im Kirchenbüro der evangelisch-lutherischen Gemeinde ist man erstaunt über diese Vorwürfe. Die Angehörigen würden schon beim Kauf eines Urnengrabes darüber informiert, dass man auf den Grabsteinen keine Dekoration aufstellen dürfe. Das erklärte Pfarrer Hans-Christof Rösner. „Allerdings wurden die Gestecke in den letzten Jahren geduldet“, räumte er ein.

Die Dekorationen auf den Grabsteinen seien jedoch immer mehr geworden. „Das ist eine Belastung für unsere Friedhofswärter, die den Grabschmuck vor jedem Rasenmähen erst entfernen mussten“, erklärte er. Deshalb werde die Regelung für die Urnengräber nun durchgesetzt.