ELSFLETH - „Der Zustieg ist nur mit gültigem Fahrschein erlaubt“ – da das Ticket, das Elsflether Marcel Nagel für sein Fahrrad bei sich hatte, als er am 26. Juli in die Nordwest-Bahn stieg, nicht abgestempelt war, machte es also zum ungültigen Fahrschein. „Ich bin zu spät bei der Arbeit rausgekommen“, erklärt Nagel, weshalb er das Ticket am Bahnhof in Brake für seine Fahrt nach Elsfleth nicht abgestempelt habe. Gekauft hatte er es bereits am 16. Juli.

Für sich selbst hatte der 21-Jährige ein Wochenticket; dieses muss man nicht abstempeln. Als der Schaffner kam, wollte der Elsflether sich das Fahrrad-Ticket von ihm abstempeln lassen. Doch der Schaffner wertete den Vorfall als Schwarzfahren. „Die 40 Euro habe ich erst mal unter Vorbehalt gezahlt“, erzählt Nagel. Worüber er sich ärgert, ist die Tatsache, dass der Schaffner das Fahrrad-Ticket einbehielt. „Dabei wäre es noch den ganzen Tag gültig gewesen.“ Beim Reisebüro, wo er das Ticket gekauft habe, habe er sich erkundigt – „dort sagte man, das sei nicht rechtens“, erzählt er.

„Wir sprechen hier von 1,50 Euro. . .“, meint Karin Hofmann, Pressesprecherin der Nordwest-Bahn, auf den Vorfall angesprochen und fügt dann hinzu: „Das sind die Vorgaben, die Geschäftsbedingungen des VBN. Das Ticket wurde vom Schaffner eingezogen, weil Herr Nagel eine Leistung in Anspruch genommen hat. Zum anderen dient das Ticket der Beweis-Sicherung.“