André Bischof kennt sich mit der Baumpflege aus. Als Seilkletterer hat er vor allem die Nachhaltigkeit im Auge.
? Die richtige Zeit
für den Schnitt von Bäumen ist jetzt. „Der aufsteigende Saft schottet die Schnittstellen gegen den Befall von Pilzen ab und die sogenannte Umwallung der Wunde mit Borke kommt noch während der Wachstumsperiode nach dem Schnitt in Gang“, sagt André Bischof, Seilkletterer und Baumpfleger.
? Nicht jeder alte Baum
muss unbedingt gefällt werden, erklärt André Bischof. Zum Arbeitsalltag des Oldenburger Unternehmers gehören unter anderem das Beseitigen von Sturmschäden, Totholzentfernung, Kronenrückschnitt, der fachgerechte Einbau von Kronensicherungen und die standortunabhängige Baumfällung. Seine Kunden dürfen auf Wunsch mit in den Baum hineinklettern – gut gesichert und wie er an Seilen hängend.
? Aus Vogelschutzgründen
achtet der Baumkletterer vor Beginn seiner Arbeit darauf, dass sich in den Ästen keine Vogelnester befinden. „Dann ist der Schnitt tabu“, sagt der 31-Jährige. Die Baumkrankheiten nehmen zu, eine Folge des Klimawandels, vermutet er.
? Totholz
muss nach Aussage des Experten nicht unbedingt herausgeschnitten werden – solange von herabfallenden Ästen keine Gefährdung für Passanten ausgeht. Bischof erklärt: „Totholz ist zum Beispiel wichtig als Lebensgrundlage für Spechte.“
? Kranke Bäume
sind nicht immer zu retten. Ihrer Pflege sind Grenzen gesetzt. Manchmal ist es sinnvoller und günstiger, einen kranken Baum zu fällen und an seiner Stelle einen neuen zu pflanzen.
? Pilze
stellen eine große Gefahr für Bäume dar und beeinträchtigen die Stand- und Bruchsicherheit. Oft handelt es sich um einjährige Pilze, die nur kurze Zeit am Baum zu sehen sind. Andere Fäulepilze leben lange Zeit verborgen im Holzinneren oder im Wurzelsystem unter der Erde und sind nicht zu sehen. Wenn sie jedoch Fruchtkörper bilden, ist dies immer ein eindeutiges Warnsignal. Es kann höchste Gefahr anzeigen und sofortiges Handeln verlangen. Es gibt aber auch weniger gefährliche Fäulepilze, die das Holz langsam zersetzen oder nur bestimmte Holzteile angreifen. Sie gefährden die Stabilität der Bäume kaum. Der betroffene Baum kann lange mit dem Pilzbefall leben. Es ist allerdings ausgesprochen wichtig, die Pilze richtig zu bestimmen. Nur so können Aussagen über deren negative Einflüsse auf den Baum gemacht werden.
? Der Zunderschwamm
ist vor allem an Buche, Birke, Erle, Hainbuche und anderen Laubhölzer zu finden – sehr selten an Nadelhölzern. Die Fruchtkörper treten am Stamm und in der Krone auf. Waagerecht wachsende Stark-Äste in der Krone sind stark bruchgefährdet, wenn Fruchtkörper vorhanden sind. Denn dann ist die Kernfäule schon stark fortgeschritten. Befallene Äste können sogar bei Windstille aus der Krone brechen und herunterfallen.
? Auch Raupen
können den Bäumen zusetzen. Am häufigsten zu finden sind derzeit der grüne Eichenwickler, Ahorn-Herbstspinner, kleiner Frostspanner, großer Frostspanner und orangegelber Breitflügelspanner. Für Menschen geht von diesen Raupen keine Gefahr aus. Bei den Bäumen ist ein einmaliger Kahlfraß meist ohne große Auswirkungen. Ein mehrjähriger Kahlfraß kann allerdings zum Absterben der Bäume führen.
? Das Kappen
von Bäumen ist problematisch. Die großen Wunden verheilen nur schlecht und es bilden sich an den Schnittstellen Faulstellen. Falsche Baumpflege zieht häufig hohe Folgekosten nach sich.
? Der Erziehungsschnitt
ist wichtig. Mit kleinen Schnitten werden spätere Fehlwüchse frühzeitig behoben.
? Bei der Auswahl
eines Baumes rät Bischof, die Grundstücksgröße im Auge zu behalten. Eine mächtige Eiche passt nicht auf ein kleines Grundstück.
? Die Grenzabstände
für Sträucher und Bäume regelt das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz. Je nach Höhe gelten folgende Abstände: bis zu 1,2 Meter Höhe, 0,25 Meter; bis zu 2 Meter Höhe, 0,5 Meter; bis zu 3 Meter Höhe 0,75 Meter; bis zu 5 Meter, Höhe 1,25 Meter, bis zu 15 Meter Höhe, 3 Meter; über 15 Meter Höhe, 8 Meter. Der Eigentümer des betreffenden Grundstücks braucht der Verpflichtung zur Beseitigung oder zum Zurückschneiden nur vom 1. Oktober bis zum 15. März nachkommen.