Hude - Die Gemeinde Hude fördert seit 1998 die Seniorenarbeit von Vereinen, Verbänden und Organisationen. Grundlage ist eine entsprechende Richtlinie. In diesen Tagen wurden an alle bekannten Gruppierungen die Antragsvordrucke versandt. Sollte es neue Gruppierungen oder Organisationen geben, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind, können diese den Antrag im Bürger-Service-Büro unter t   04408/9213-54 anfordern. Daneben steht die Seniorenvertretung als Ansprechpartner zur Verfügung. Auskünfte erteilt die Vorsitzende der Seniorenvertretung, Helga Gritz, unter t   04408/923425.

Wer kann die Förderung

beantragen

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Förderungswürdig sind alle Vereine, Gruppen, Organisationen und sonstige Vereinigungen, die ihren Sitz in der Gemeinde Hude haben, über mindestens 20 Mitglieder verfügen und Seniorenarbeit betreiben. Seniorenarbeit im Sinne der Richtlinie sind laut Gemeinde Veranstaltungen, die Geselligkeit und Unterhaltung fördern sowie Bildung und kultureller Arbeit dienen. Senioren nach der Richtlinie sind alle, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Wie hoch ist der Zuschuss für Seniorenarbeit

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Die Förderung wird den Antragstellern als Pauschalsumme zur Verfügung gestellt. Es gibt bis zu einen Euro pro Jahr und Mitglied (maximal für 300 Mitglieder). Daneben wird ein jährlicher Grundbetrag gezahlt, der gestaffelt ist:bis 50 Mitglieder 51 Euro; €bis 100 Mitglieder 77 Euro;bis 200 Mitglieder 100 Euro; über 200 Mitglieder 130 Euro.

An wen ist der Antrag zu richten

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Die Abwicklung der Anträge soll Ende April erfolgen. Um Rückgabe der Anträge bis zum 20. April an die Gemeindeverwaltung oder direkt an die Seniorenvertretung wird gebeten. Die Anträge werden dann über die Seniorenvertretung an die Gemeinde Hude gerichtet. Die Seniorenvertretung bestätigt zuvor das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.

Klaus Derke
Klaus Derke Redaktion Hude