Jever - 70 Euro für Schulbedarf, Zuschüsse zu Klassenfahrten, Vereinsbeiträge und weiteres können Eltern von bedürftigen Kindern bei der Servicestelle „Bildung und Teilhabe“ im Kreisamt Jever beantragen. Das Geld kommt aus dem bundesweiten Bildungs- und Teilhabepaket und ist für Schüler bestimmt, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen.

Wichtig sei nur, einen Antrag rechtzeitig zu stellen. Darauf wies jetzt die Kreisverwaltung in Jever hin. „Das bedeutet: Wer zum Beispiel für September die 70 Euro für den Schulbedarf beantragen will, muss diesen Antrag bis zum 30. September stellen“, sagt Tobias Masemann von der Servicestelle.

Falls bei diesem Antrag noch ein Nachweis wie zum Beispiel der aktuelle Wohngeldbescheid fehlt, sei dies kein grundsätzliches Problem – das Papier kann nachgereicht und der Antrag dann bewilligt werden. Hauptsache, der Antrag für September geht noch im selben Monat ein.

In Friesland werde das Bildungs- und Teilhabepaket sehr rege angenommen, die Servicestelle arbeitet nach eigenen Angaben unter Hochdruck, um die vielen Anträge möglichst schnell in ausgezahlte Leistungen zu verwandeln. Aufgabe der Servicestelle in Jever ist dabei vor allem, die Eltern bei dem aufwendigen bürokratischen Verfahren zu entlasten.

Anträge können aber auch beim Jobcenter oder bei den Städten und Gemeinden gestellt werden. Die Servicestelle befindet sich im Zimmer 417 im Kreisamt Jever, Lindenallee 1, Telefonnummern 04461/ 919 41 70 und 919 40 90.