KIRCHHATTEN/OLDENBURG - KIRCHHATTEN/OLDENBURG/SO - Der Oberkirchenrat und die Friedhofsberatungsstelle der ev.-luth. Kirche Oldenburg haben sich in die Auseinandersetzung zwischen dem Oldenburger Steinmetz Wilhelm Urner und der Kirchengemeinde Hatten (die NWZ berichtete) eingeschaltet: Der Vorsitzende der Friedhofsberatungsstelle, Pfarrer i. R. Carl Dierken, stärkte der Kirchengemeinde den Rücken und bescheinigte dem Steinmetz ein „außergewöhnliches Konfliktverhalten“. Der Firmeninhaber setzt sich juristisch gegen ein „Friedhofsverbot“, das ihm die Kirchengemeinde nach wiederholten Verstößen gegen die Friedhofssatzung erteilt hat, zur Wehr. Der Oberkirchenrat weist Urners Kritik, hierbei handele es sich um „Methoden wie aus dem Mittelalter“, zurück. Eine Ordnung mit ästhetischen und handwerklichen Vorgaben sei nur etwas wert, wenn sie eingehalten werde. Darüber habe sich der Steinmetz hinweggesetzt, indem er Grabsteine ohne Genehmigung bzw. anders als genehmigt aufgestellt habe.

Probleme mit der Firma seien auch aus zwei anderen Kirchengemeinden bekannt. Ein Gesprächsangebot sei gescheitert. Das „Friedhofsverbot“ sei keine willkürliche Maßnahme.

Carl Dierken verweist darauf, dass in der Friedhofsberatungsstelle, der die Anträge für die Gestaltung von Grabsteinen vorgelegt werden müssen, auch handwerkliche Kompetenz vorhanden ist, u. a. gehört ihr der Landesinnungsmeister der Steinmetze an.