Die Automaten in den Zügen sind nicht auf Banknoten ausgelegt. Die NWB entschuldigt sich bei Kok für die Unannehmlichkeiten.

von michael loots

Seine erste Fahrt mit der Nordwestbahn (NWB) wird Christian Kok in unangenehmer Erinnerung bleiben. Was ihm dort als Fahrgast widerfuhr, nennt der 29-jährige Cloppenburger eine bodenlose Unverschämtheit. Eine Mitarbeiterin der NWB habe ihn vor allen Mitfahrern im Abteil zum „Schwarzfahrer“ abgestempelt, ihm ein Zwangsgeld von 40 Euro angedroht und ihn schließlich aufgefordert, seinen 50-Euro-Schein bei Fahrgästen zu wechseln. Erst daraufhin habe sie von einer Meldung abgesehen und eine Entschuldigung von ihm für ihre Kulanz erwartet. Er selbst habe sich als Bittsteller und bloßgestellt gefühlt, sagt Christian Kok, und dieser rüde Umgang könne wohl nicht der versprochene Service der NWB sein.

Der 29-Jährige, der als Diplomkaufmann in einem renommierten Kreditinstitut in Oldenburg angestellt ist, hatte nichts Böses geahnt, als ihn seine Frau an diesem Tag zunächst ins Büro und später das Auto in die Werkstatt brachte. Am Abend trat er die Heimfahrt nach Cloppenburg mit der NWB an – allerdings nicht mit dem nötigen Kleingeld von 7,90 Euro für ein Ticket am Automaten im Zug, sondern mit besagtem 50-Euro-Schein. Doch den wechselt der Automat nicht. Kok folgte dem Hinweis, sich in einem solchen Fall ans Service-Personal zu wenden. Das tat der 29-Jährige auch, als die Mitarbeiterin in Sandkrug zustieg. Unaufgefordert habe er der Frau die 50 Euro angeboten in der Hoffnung, von ihr ein Ticket zu bekommen. Ein Trugschluss, wie sich herausstellte. Ein Ticket konnte er erst lösen, nachdem ihm ein Fahrgast seine 50 Euro wechseln konnte. Christian Kok hat sich bei der NWB-Zentrale über das Verhalten der Mitarbeiterin beschwert. Er meint, sie hätte diesen Vorfall, der nur auf seine

Unerfahrenheit zurückzuführen sei, auch diskret lösen können.

Die NWB entschuldigt sich in einer Stellungnahme bei dem jungen Banker für die Unannehmlichkeiten und hat ein Gespräch mit der Mitarbeiterin zugesichert, deren Verhalten sie nicht gutheißen könne. Gleichwohl wirbt das Unternehmen insgesamt für Verständnis. In den Beförderungsbedingungen der Nordwestbahn sei festgelegt, dass Tickets vor Fahrtantritt oder an den Automaten im Zug gekauft werden müssten. Das Personal verkaufe Karten im Zug nur dann, wenn ein Erwerb an den Automaten nicht möglich sei.

Der Reisende müsse das Fahrgeld passend bereit halten, eine Verpflichtung des Personals zum Wechseln von Banknoten bestehe nicht. Habe der Gast das Geld nicht passend, dürfe das Personal ein Beförderungsentgelt von 40 Euro verhängen.

Die NWB begründet ihr Vorgehen mit der begrenzten Kapazität der Automaten. Die könnten nur eine gewisse Menge an Kleingeld herausgeben, wechselten aber keine Banknoten. In einem solchen Fall könne der Fahrgast Mitreisende oder einen Service-Mitarbeiter unmittelbar nach Fahrtantritt nach Kleingeld fragen. Die NWB räumte allerdings ein, dass nicht alle Züge mit Service-Kräften besetzt seien – und das auch nicht müssten. Wenn ein Service-Mitarbeiter allerdings einen Gast deutlich nach Fahrtbeginn ohne Ticket antreffe, müsse er davon ausgehen, dass der keinen Fahrschein lösen wollte. Hintergrund sei „die häufige Beobachtung, dass Fahrgäste große Geldbeträge, die nicht vom Automaten gewechselt werden können, bereithalten, um keinen Fahrschein lösen zu müssen“.