OLDENBURG - Der Prozess um den vor mehr als 26 Jahren ermordeten Markus Kern neigt sich dem Ende zu. Für kommenden Donnerstag sind die Plädoyers geplant, in der Woche darauf könnte das Urteil gesprochen werden. Und es deutet vieles auf einen Freispruch für die Angeklagte Monika Kern hin. Zum einen fehlt nach wie vor das Mordwerkzeug – die Nylonstrumpfhose, zum anderen bestehen weiter Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin. „Die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Scheinerinnerung ist sehr hoch“, bekräftigte der Gutachter Max Steller am Freitag vor dem Landgericht seine zuletzt getroffene Einschätzung.
Zu Beginn des achten Verhandlungstages hatte die Hauptbelastungszeugin Daniela A. noch einmal ihre Vorwürfe erneuert. Die heute 36-Jährige will am 19. August 1981 als Neunjährige gesehen haben, wie ihre Tante Monika den vierjährigen Markus an einem Bahndamm im Oldenburger Stadtteil Kreyenbrück mit einer Nylonstrumpfhose erdrosselte. „Ich würde es auch beschwören, dass ich es gesehen habe“, sagte die an einer Persönlichkeitsstörung (Borderline-Syndrom) leidende Frau auf Nachfrage.
Aufgrund von Widersprüchen stehen hinter der Aussage der Zeugin aber mehrere Fragezeichen. So will sie am Tattag Markus und seiner Mutter mit dem Fahrrad gefolgt und dabei durch das „Kreyen-Centrum“ gefahren sein. Ein Mann habe dort noch mit ihr geschimpft. Das Problem dabei: Damals gab es das Einkaufszentrum noch gar nicht. Als Erklärung für ihre objektiv falsche Schilderung sagte Daniela A. am Freitag: „Ich bin der Meinung, dass ich da durchgefahren bin. Es kann aber sein, dass ich etwas verschiebe.“
Seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit begründet Gutachter Steller nicht nur mit dem Kreyen-Centrum. Der 63-jährige Professor für Forensische Psychologie an der Charité in Berlin sagte, dass auch die Familie der Zeugin Einfluss ausgeübt haben könnte. Die Frau habe schließlich über Jahre in einem Umfeld gelebt, das der Überzeugung war, dass Monika Kern die Täterin war.
Die Bestätigung dafür lieferte ungewollt die Mutter der Hauptbelastungszeugin. „Alle in der Familie haben es geahnt, dass sie es war“, sagte die 53-Jährige am Freitag in Richtung der Anklagten. Monika Kern ließ dies jedoch – wie auch an den Tagen zuvor – zumindest äußerlich kalt. Fast schon teilnahmslos verfolgte sie auch diesen Prozesstag.
Gutachter Konstantin Karyofilis bezeichnete die Angeklagte als verschlossene Frau, die nicht in der Lage sei, ihren Kummer offen auszudrücken. Eine gravierende psychiatrische Erkrankung habe zum Zeitpunkt der Tat bei Monika Kern nicht vorgelegen. Bei einer Verurteilung sei die Angeklagte daher als voll schuldfähig zu bezeichnen.
Dazu muss ihr die Tat aber nachgewiesen werden . . .
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