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Pandemie-Debatte Warum „Solidarität“ unterschiedlich verstanden wird

Stefan Müller-Doohm

Oldenburg - Seit sich die Corona-Situation in immer neuen Wellen dramatisch zuspitzt und zugleich die nachdrückliche Aufforderung, sich impfen zu lassen, bei vielen Menschen trotzt steigender Inzidenzzahlen und neuer gefährlicher Sars-CoV-2-Virusvarianten (Delta, Omikron) auf taube Ohren stößt, gerät ein Begriff ins Zentrum der Aufmerksamkeit: Solidarität.

So schillernd der Gebrauch dieses Begriffs ist, lässt sich auf allgemeiner Ebene ein übereinstimmender Bedeutungshorizont ausmachen. Diesen sich zu vergegenwärtigen, mag angesichts der inflationären Verwendung dieses Begriffs im Dauerkonflikt zwischen Impfbefürwortern und Impfgegnern nützlich sein.

Solidarisch verhalte ich mich, wenn ich meine subjektiven Freiheitsrechte in der Weise in Anspruch nehme, dass sie in Einklang stehen mit der Freiheit von jedermann. So bestehen die Bürger im demokratischen Rechtsstaat einerseits auf der Unantastbarkeit ihrer persönlichen Freiheitsrechte.

Andererseits können sie von ihrer Autonomie nur Gebrauch machen, wenn sie eingebettet sind innerhalb einer Assoziation gleicher Bürger. Die Schutzbedürftigkeit der Gemeinschaft muss schon allein deshalb anerkannt werden, weil Freiheit nur im Miteinander Sinn macht.

Individualität über allem?

Folglich ist der Versuch, alles zu tun, dass sich die Gemeinschaft vor den verheerenden Folgen der Pandemie, den Infektions- und Sterberisiken schützt, in der Tat ein „Akt der nationalen Solidarität“ (die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel).

Die Zumutung besteht darin, dass angesichts der durch die Dynamik der Pandemie gegebenen Ausnahmesituation und der damit gebotenen präventiven Maßnahmen in einem ungewöhnlichen Umfang von den Bürgern Soli­darität aufgebracht werden muss. Diejenigen, die sich dem verweigern, berufen sich darauf, dass sie den moralischen Appell zum Solidarischsein als Freiheitsbeschränkung erfahren.

Dem kann entgegengehalten werden, dass mit dieser Haltung, dem individuellen Freiheitsbedürfnis Vorrang vor dem Allgemeinwohl zu geben, von dem Rechtsgut der Freiheit ein „moralisch fragwürdiger Gebrauch“ gemacht wird. Es wächst die Gefahr, dass genau die Quelle versiegt, aus der Bürgersolidarität entspringt. Denn sie geht aus vernünftiger Freiheit hervor. Sie ist ein Akt freiwilliger Gemeinwohlorientierung und somit keine Verpflichtung.

In der Pandemie die laut Infektionsschutzgesetz gebotenen Einschränkungen allgemein zu akzeptieren, sich trotz persönlicher Vorbehalte impfen zu lassen, könnte in moralphilosophischer Begrifflichkeit als eine superergoratorische Handlungsweise bezeichnet werden, also als ein sozial wünschenswertes, weil ethisch vorbildliches Verhalten.

Es ist mehr als die Erfüllung auferlegter Pflichten, nämlich im Fall der Pandemie ein Verhalten, bei dem der auf seiner Willkürfreiheit bestehende Wutbürger gleichsam über seinen eigenen Schatten springt und seine Ängste, Verblendungen und skurrilen Weltanschauungen überwindet.

Vorbildliches staatsbürgerliches Verhalten des Einzelnen, also Solidarität, kann vom Gesetzgeber erwartet, aber nicht erzwungen werden. Allerdings spricht vieles dafür, dass er nicht nur die Individualrechte schützt, sondern gerade er sein Handeln am Gemeinwohl ausrichtet. Und was könnte angesichts der pandemischen Bedrohungswellen mehr Priorität haben als der Versuch, die Risiken zu minimieren, Gesundheit und Leben jedes Bürgers zu sichern.

So spricht sich Jürgen Habermas in öffentlichen Stellungnahmen für „verordnete Solidaritätsleistungen“ aus, die aber nicht „über die aktuelle Gefahrensituation hinaus verstetigt“ werden dürfen.

Prinzip der Gerechtigkeit

Wer sich auf seine Freiheiten beruft, muss zugleich das Wohl jener Gemeinschaft im Auge behalten, der er angehört und von der er abhängig ist. Wenn der Staat Solidaritätsleistungen erwartet, muss er das Prinzip der Gerechtigkeit im Auge behalten. Sofern staatlicher Gesundheitsschutz – Maßnahmen für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte –als gerecht empfunden wird, erhöht sich die Chance solidarischen Verhaltens.

Umgekehrt schwindet Solidarität in dem Maße, wie die obrigkeitlich verfügten Präventivmaßnahmen als un­differenziert, diffus und als willkürlich erfahren werden, etwa, weil Fußball-Großver­anstaltungen so behandelt werden wie Theater- und ­Konzertveranstaltungen oder Maßnahmen von einem Bundesland zum anderen unterschiedlich sind und mit einem auf den anderen Tag wechseln, wie jene zögerlich auf den Weg gebrachte Impfpflicht, die vor Kurzem noch Tabu war. Wenn der demokratische Gesetzgeber zu diesem Mittel greift, ist das nicht nur ein Beweis, dass die öffentlichen Aufklärungsbemühungen aufgrund dilettantischer Kommunikation gescheitert sind.

Vielmehr stellt sich dem Soziologen die Frage, ob der sozialintegrative Mechanismus der Solidarität aus Eigenverantwortung partiell versagt. Zwar ist es eine Überzeichnung, wenn diagnostiziert wird, dass der Zusammenhalt in der Gesellschaft zerbrochen sei, denn das Band einer gemeinsamen politischen Kultur hält und der Bürgermehrheit ist gemeinwohlorientiertes Handeln keineswegs fremd.

Aber der verbale Radikalismus von der Gesundheits­diktatur und die aggressive Qualität der Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern ist nicht zuletzt ein Zeichen für eine moralische Krise – als Aufkündigung von Solidarität.

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