OLDENBURG - Der Haushalt ist genehmigt, da fließen auch die Mittel für den Oldenburg-Pass. Ab sofort gibt’s wieder Sozialtarife – vom Bad übers Kino bis zum Bus.

Die Sonderaktion ist bis zum 1. Dezember befristet. Die verbilligten Tickets und Gutscheine werden ausgegeben, solange der Vorrat reicht. Bustickets gibt’s nur direkt bei der VWG, die Gutscheine im Bürgerbüro am Pferdemarkt 14 (Info-Telefon 235 44 44). In den beiden Freibädern wird der freie Eintritt direkt bei Vorlage des Passes gewährt.

„Inhaberinnen und Inhaber des Oldenburg-Passes haben vom 12. Juli bis 3. September jeden Montag, Mittwoch und Freitag freien Eintritt ins Freibad Am Flötenteich und ins Freibad des Olantis“, sagt Thomas Ponel, Agendabeauftragter der Stadt.

Ermäßigungen gibt es auch beim Fahrradzentrum am Bahnhof. Für Reparaturen, Ersatzteile, Neu- und Gebraucht­räder, Zubehör und Fahrradvermietung werden Gutscheine ausgegeben – bis zu 15 Euro.

Durch Bildungsgutscheine werden Kurse an der Volkshochschule und bei sechs weiteren Bildungseinrichtungen bezuschusst. Jeder Oldenburg-Pass-Inhaber kann ab sofort Bildungsgutscheine ` 25 Euro erhalten, die auf die jeweilige Kursgebühr angerechnet werden.

Und damit für einkommensschwache Menschen auch mal ein Kinobesuch erschwinglich wird, gibt es Gutscheine für den Besuch der Casablanca-Kinos, dieses Mal in Höhe von jeweils fünf Euro (maximal drei Stück pro Pass).

Zum halben Preis Busfahren wird ebenfalls wieder angeboten: Inhaber des Oldenburg-Passes können einmalig Bustickets der VWG für das Stadtgebiet Oldenburg mit 50 Prozent Rabatt erwerben, und zwar Vierer-Tickets und Monatskarten. Die ermäßigten Tickets (nur Preisstufe I) werden im Service-Büro am Lappan und im Infocenter am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ausgegeben.

Der Oldenburg-Pass ist ein Projekt der Lokalen Agenda 21. Das Bürgerbüro am Pferdemarkt vergibt den Pass nach einer Einkommensprüfung an Bedürftige mit Wohnsitz in Oldenburg. Der Pass ist ein Jahr lang gültig und kostet fünf Euro, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 2,50 Euro. Voraussetzung ist die Vorlage des eigenen Ausweises und eines aktuellen Leistungsbescheides über Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.