Nikolausdorf - Vorstandsmitglied Klaus Tapken „lieferte“ auf der gut besuchten Generalversammlung des Fördervereins der Herz-Jesu-Kirche in Nikolausdorf im „Landjugendheim“ aktuelle Informationen zum Bau des neuen Pfarrheimes. Dabei bedankte er sich bei der Nikolausdorfer Bevölkerung für die Geduld, für die Spendenbereitschaft und insbesondere auch für die hervorragende Beteiligung beim Arbeitseinsatz der freiwilligen Helfer bei den Abbrucharbeiten. Tapken: „Es macht ganz einfach Spaß!“
Die Ausschreibung der ersten Gewerke ist bereits erfolgt, die Submission bei der Gemeinde hat stattgefunden. Jetzt erfolgt die Prüfung und anschließend die Vorlage bei dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg. Tapken: „Wir hoffen fest, dass es im Monat März richtig losgehen kann.“
Auch bei den sonstigen Punkten der Tagesordnung gab es eine von Vertrauen begründete Einstimmigkeit. Die Vorlage der Jahresrechnung 2015 durch den Kassenwart und Rechnungsführer Andreas Holzenkamp hatte im Ergebnis „schwarze Zahlen“, wobei die größeren Ausgaben unter „Gebäude/Inventar“, „Unterstützung für den Neubau des Pfarrheims“ und „Rücklagenzuführung“ zu finden sind. Einnahmen von rund 52 000 Euro stehen 50 000 Euro an Ausgaben gegenüber. Für diese gelobte „Meisterleistung“ gab es spontan Beifall aus der Versammlungsrunde, so dass nach dem positiven Bericht der Kassenprüfer durch Hubert Weddehage die einstimmige Entlastung des Vorstandes folgte.
Gemäß der Satzung musste der halbe Vorstand neu gewählt werden. Zweiter Vorsitzender bleibt Josef Wewer, Kassenwart Andreas Holzenkamp, Beisitzer Christoph Möllmann und Klaus Tapken, Kassenprüfer Hubert Weddehage und Gilbert Fleming.
Pfarrer Paul Horst informierte anschließend die Mitglieder des Fördervereins über wichtige Anliegen der Pfarrgemeinde. Bei der Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages für den Förderverein gab es nach dem Willen der Mitglieder keine Veränderung. Es bleibt somit bei den verschiedenen Vorschlägen, und zwar einem jährlichen Mindestbeitrag von 30 Euro bzw. Zahlungen von 60 Euro, 120 Euro oder auch frei gewählten Mehrbeträgen.
