SANDKRUG - Der 30. Januar war ein glücklicher Tag für die Familie Daoud/Kuoscho. Gespannt fuhren die sechs Kinder zu ihrer Mutter ins Klinikum Oldenburg, um ihr frisch geborenes Geschwisterchen zu begrüßen. „Wir waren total aufgeregt“, erzählt der 16-jährige Abdel Daoud. „Wir wussten ja noch nicht einmal, ob es ein Mädchen oder Junge ist.“ Natürlich war das kleine Mädchen einfach perfekt. Ruken heißt es. Auf Deutsch: „das lächelnde Gesicht“.

Doch das Lachen verging der irakisch-syrischen Flüchtlingsfamilie schon kurze Zeit nach der Geburt des Kindes. Der Säugling soll abgeschoben werden – allein. Seine Eltern und Geschwister dürfen bleiben – sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung.

Seit zehn Jahren lebt das kurdische Ehepaar Jonas Daoud (44) und Schaha Kuoscho (34) mit seinen Kindern in Deutschland. In ihrer ordentlichen Sandkruger Dachgeschosswohnung haben sie es sich schön gemacht. Im Kontrast zu den modernen Möbeln zieren Schriften in goldener arabischer Schrift wie Schätze die Wände. Ein Bild von Mekka hängt über einem verspiegelten Sideboard. In einer Ecke lenkt die syrische Flagge den Blick auf sich. Sie symbolisiert die Wurzeln der siebenköpfigen Familie. Das Land, aus dem die Mutter stammt, in das sie aber nicht zurückkehren wollen. Vor Unterdrückung und Gewalt floh das kurdische Ehepaar mit seinen damals vier Kindern nach Deutschland. Hier bekam Schaha Kuoscho drei weitere Kinder.

Die Sprösslinge im Alter von 16 Jahren bis vier Monaten stehen sich sehr nahe. Sie teilen sich ihre Kinderzimmer, lachen miteinander, plaudern munter drauflos, mal auf Arabisch, mal in fließendem Deutsch. Gemeinsam spielen sie mit der kleinen Ruken. Man kann spüren, wie vertraut sie miteinander sind, aber auch mit ihren Eltern. Immer wieder legen sie einen Arm um ihre Mutter. Das Leben der Familie könnte so glücklich sein, würde nicht der Schatten einer möglichen Abschiebung des Säuglings über dem Idyll liegen.

„Bei jedem meiner in Deutschland geborenen Geschwister bekamen wir einen ,Ausreisebeschluss mit Abschiebeandrohung‘. Das ist ganz normal“, sagt Abdel. „Da aber die beiden Älteren den Namen unseres Vaters in ihrer Geburtsurkunde stehen haben, bekamen sie nach unserem Einspruch gegen die Abschiebung ganz schnell eine Aufenthaltserlaubnis. Nur bei Ruken gibt es Probleme, weil sich das Standesamt stur stellt und den Namen unseres Vaters ohne Vorlage seiner Heimatpapiere nicht in die Urkunde setzen will“, erklärt sich Abdel Daoud das Behörden-Wirrwarr. „Diese Papiere hat er aber selbst nicht.“

Die Familie hat Anwalt Helmut Biemer eingeschaltet. Sollte das nicht reichen, ist sie sich einig: „Wenn Ruken gehen muss, gehen wir alle“, sagt Abdel.