Ovelgönne - Der Ausschuss für Soziales und Ordnung der Gemeinde Ovelgönne ließ sich in der Sitzung am Donnerstag von Sebastian Renn, Diakonisches Werk Wesermarsch, das „Hut-Konzept“ vorstellen. Es wurde auf der Grundlage des Gemeindeentwicklungsplanes erstellt.
Ziel des Hut-Konzeptes ist es, durch Aktivierung, Intensivierung und Einbindung der zivilbürgerlichen Potenziale die Struktur und das Wohlbefinden der Bevölkerung im ländlichen Raum nachhaltig und demografieorientiert zu verändern. Dazu sollen bestehende Angebote vernetzt und lokale Akteure eingebunden werden. Die vier Gemeindehäuser sollen als Zentren für verschiedene Aktivitäten dienen. Dabei wollen die evangelische Kirche, die Diakonie und die Gemeinde mit weiteren Kooperationspartnern Angebote für die Bevölkerung schaffen.
Platz im Gemeindehaus
Begonnen werden soll im Gemeindehaus in Großenmeer, das einerseits viel Platz bietet und andererseits durch seine besondere Lage auch durch den Wesersprinter gut erreicht werden kann. Menschen, die nicht mehr mobil sind, sollen mit einem Fahrzeug zu den Treffen oder Aktionen gebracht werden.
Grundlage für das Hut-Konzept ist die ehrenamtliche Tätigkeit. „Hier ist es wichtig, vorhandene Ressourcen aus der Gemeinde zu nutzen“, sagte Sebastian Renn. Unter dem Motto „Generationen verbinden – Grenzen überwinden“ sollen Angebote für verschiedene Familienphasen und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dies wären beispielsweise Schwangerschafts- oder Schuldnerberatung, eine Kleiderkammer oder eine Kindertagespflege als Entlastung der Kindertagesstätte Großenmeer einzurichten.
Gemeinde, Kirche und Diakonie könnten einen Hut-Verein gründen, dessen Finanzierung über kommunale und kirchliche Fördermöglichkeiten gewährleistet wird. „Hierzu ist jedoch noch eine Machbarkeitsstudie der Diakonie abzuwarten“, betonte Sebastian Renn.
Antrag stellen
Es wurde noch beschlossen, dass den Haltern von Katzen ein Zuschuss von 20 Euro gewährt wird, wenn sie ihre Tiere von einem Tierarzt sterilisieren oder kastrieren lassen. Hierzu muss lediglich die Rechnung des Tierarztes und ein formloser Antrag für die Erstattung des 20-Euro-Zuschusses bei der Gemeinde eingereicht werden.
