STEINKIMMEN - Da der Verein die Feier nicht angemeldet hat, verlangt die Gema einen Zuschlag. Er ist genauso hoch wie die Gebühr.
Von Alexander Schmolke
STEINKIMMEN - Vor ein paar Tagen erhielt Gerold Cordes Post. Beim Blick auf den Absender beschlich den Vorsitzenden des Ortsvereins Steinkimmen ein ungutes Gefühl – die Gema wollte etwas von ihm. Cordes öffnete das Kuvert, las das Schreiben durch und fasste sich an den Kopf. Grund für die Verwunderung: Die Musik-Verwertungsgesellschaft will Geld vom Ortsverein haben – für das Abspielen von Musik beim Kinderfasching am 24. Februar.Aus der Verwunderung wurde Ärger. Bei einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin in Hannover erfuhr Cordes, dass der Verein nicht nur die normale Gebühr (gut 20 Euro) zahlen soll. Da die Veranstaltung nicht angemeldet gewesen und die Gema erst durch ihre „Medienauswertung“ aufmerksam geworden war, sei ein Zuschlag fällig – in Höhe von nicht weniger als 100 Prozent. „Nun sollen wir zwischen 40 und 50 Euro zahlen“, sagt Cordes. „Dabei wollten wir doch nur etwas Nettes für die Kinder tun.“
In der Tat veranstaltete der Ortsverein die Faschingsfeier im Hof Bleckwehl nicht aus Profitgründen. Die Eltern spendeten Kaffee und Kuchen, der Verein steuerte Getränke bei, Eintritt wurde nicht erhoben. Die Musik kam aus der Bleckwehlschen Anlage, die kleinen Piraten, Cowboys oder Indianer tanzten ausgelassen. „Da ging die Post ab“, erinnert sich Cordes gerne zurück.
Dieses Postabgehen sei ohne Musik nicht möglich – und deshalb müsse der Ortsverein zahlen, argumentiert Gaby Schilcher von der Gema-Pressestelle. „Wir sind die Treuhänder der Musiker, und wenn deren geistiges Eigentum genutzt wird, ist eine Vergütung fällig.“ Schilcher findet das logisch: Bei einer Feier müsse der Organisator schließlich auch für Strom, Dekoration oder Essen aufkommen – warum also nicht für die Musik? Ob ein professioneller Party-Veranstalter eine Mega-Fete auf die Beine stelle oder der Ortsverein Steinkimmen zum Kinderfasching lade, mache keinen Unterschied: „Da gibt es keine Ausnahmen.“
Angesprochen auf die 100 Prozent Zuschlag verweist Schilcher auf die Ausgaben für die Medienauswertung. „Wir haben externe Dienstleister, die in Zeitungen nach Veranstaltungen schauen, die nicht gemeldet werden.“ Allerdings liege es im Ermessen der Sachbearbeiter, ob der Zuschlag erlassen wird.
Im Fall Steinkimmen ist das wohl nicht der Fall: „Ich habe zweimal mit der Dame in Hannover gesprochen – da war nichts zu machen“, sagt Cordes. Nun werde sich der Verein wohl fügen, den Kinderfasching nachmelden und die Gebühr zahlen, so Cordes. Gleichzeitig möchte er aber in einem Schreiben darum bitten, den Zuschlag zu erlassen. „Denn das Geld können wir hier in Steinkimmen deutlich sinnvoller verwenden.“ Egal wie die Geschichte endet – Gerold Cordes hat für die Forderung der Gema nur ein Wort parat: „Lächerlich!“
osterfeuer
