Bad Dürkheim/Berlin - Der Streit um die in Bad Dürkheim entdeckte NS-Kunst beschäftigt inzwischen die Justiz. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Dienstag einen Bericht der Zeitung „Die Rheinpfalz“, wonach der Mann, in dessen Lagerhalle die Stücke entdeckt worden waren, Klage eingereicht hat.

Sie wende sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, das die beschlagnahmten Werke der Bundesrepublik zugeordnet hatte. Der Bescheid war „unbeschadet der Rechte Dritter“ ergangen. Wenn jemand also sein Eigentum an den Kunstwerken nachweisen könne, ginge er ins Leere, so das Gericht.

Im Mai waren nach einer Razzia wegen des Verdachts der Hehlerei an rechtswidrig erlangtem Bundesvermögen mehrere NS-Werke in der Lagerhalle beschlagnahmt worden. Dazu gehörten auch zwei Bronze-Pferde von Josef Thorak (1889–1952). Während der Bund Hinweise dafür sah, dass die Stücke ihm gehören, ließ der Mieter der Halle erklären, er habe sie vor mehr als 25 Jahren rechtmäßig von der russischen Armee und den früheren Herstellern gekauft.