Oldenburg - Wohl jeder Oldenburger würde unterschreiben, dass „seine“ Stadt etwas Besonderes ist. Dass diese Aussage auch im kirchlichen Kontext ihre Berechtigung hat, bekräftigten Michael Rupieper, Thomas Kossendey und Dr. Bernward Kröger bei der Präsentation eines Buches des früheren Weihbischofs Dr. Max Georg Freiherr von Twickel. „Die katholische Kirchenordnung in Oldenburg nach 1803“ ist der Titel des Werkes, in dem der 2013 verstorbene von Twickel sich mit der Organisation der katholischen Kirche im Oldenburger Land befasst.
„Das Oldenburger Land nimmt als Offizialatsbezirk Oldenburg eine Sonderstellung im Bistum Münster ein und ist kirchenrechtlich eine ziemlich einmalige Konstruktion“, erklärt Thomas Kossendey, Präsident der Oldenburgischen Landschaft, die der Herausgeber des Buches ist.
Dabei gehe es um mehr als eine kirchenrechtliche Frage, wie Bernward Kröger, zuständiger Lektor beim Aschendorff Verlag, ergänzt: „Diese besondere Position ist ein Teil der oldenburgischen Identität.“ Das Buch von Twickels verfolge zwei Anliegen, zum einen biete es eine umfangreiche historische Darstellung der regionalen Eigenständigkeit Oldenburgs. Des weiteren gebe es einen Ausblick für die kirchliche Zukunft des Oldenburger Landes. „Es ist quasi ein stiller Aufruf, die Zukunft aktiv zu gestalten und die kirchliche Identität lebendig zu halten“, meint Kröger.
Dies ist auch ein Anliegen von Michael Rupieper: „Wir möchten den Menschen einen Zugang zum Glauben anbieten“, so der Pfarrer. Dabei werde vermehrt auf offene kulturelle Angebote gesetzt.
Wie sehr sich auch der gebürtige Westfale von Twickel mit dem Oldenburger Land identifiziere, werde in seinem Werk deutlich. „Wir schätzen diesen Mann und seine Zuneigung zum Oldenburger Land sehr“, sagt Kossendey.
Von Twickel sei ein bescheidener Mann gewesen, der den Menschen sehr verbunden war. Als Weihbischof war er stets mit dem Fahrrad unterwegs und radelte auch zu Terminen in 40 Kilometer entfernte Gemeinden. So manchen Gast überraschte er, indem er das Haus durch die Dielentür und nicht durch den herausgeputzten Haupteingang betrat.
