Edewecht - Der ehemalige Vorsitzende des lutherischen Gemeindekirchenrates Edewecht, Dirk v. Grone, der nach wie vor Gemeindekirchenratsmitglied in Edewecht ist, handelt nach Auffassung der Edewechter Pastorin Regina Dettloff „nicht mehr im Interesse unserer Gemeinde“. Sie sei, so Dettloff, „betroffen über die ... Strafanzeige, mit der v. Grone seine jahrelangen persönliche Angriffe gegen Pastor Neubauer auch nach seinem Rücktritt als Gemeindekirchenratsvorsitzender weiter verfolgt und längst Erledigtes in der Öffentlichkeit verbreitet“.
In den „Kanzelabkündigungen“ hatte Neubauers Kollegin Dettloff eigenen Angaben zufolge am Sonntag in den Gottesdiensten der St. Nikolai-Kirche zu den Vorfällen in der lutherischen Kirchengemeinde Stellung genommen. Dabei verlas sie eine Presseerklärung zu einem Votum des lutherischen Gemeindekirchenrats, das das Gremium kurz vor der NWZ -Veröffentlichung der Vorfälle abgegeben hatte. Danach distanziert sich der Kirchenrat mit „großer Mehrheit von (v. Grones) Aufforderung, Pastor Neubauer solle die Kirchengemeinde verlassen. Bereits vor einem Jahr habe der Gemeindekirchenrat Pastor Neubauer einstimmig das Vertrauen ausgesprochen“, heißt es.
„Fragwürdige Vorwürfe“
Diese Vertrauenserklärung des Gemeindekirchenrates, so Dettloff, sei in voller Kenntnis der von v. Grone aufgestellten fragwürdigen Vorwürfe und Behauptungen verfasst worden und in der Kenntnis, dass das Rechnungsamt des Oberkirchenrates die von v. Grone erhobenen Vorwürfe bereits geprüft und als ungerechtfertigt zurückgewiesen habe.
Dirk v. Grone erklärte dazu auf Nachfrage, dass er sich zu „Vorwürfen von Pastorin Dettloff nicht mehr äußere“.
Wie berichtet, erhebt der ehemalige Gemeindekirchenratsvorsitzende verschiedene, schwere Vorwürfe gegen den Neubauer und hat ihn wegen Verdachts auf Untreue und Fahrkosten-Abrechnungsbetruges bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg angezeigt. Bei diesen beiden Vorwürfen geht es nach NWZ -Recherchen zum einen um die Abwicklung eines Erbes von 5000 Euro, die eine Ende März 2012 verstorbene Edewechterin an Neubauer vermachte. Durch Vorenthalten von Informationen 2012 und 2013 durch den Pfarrer habe die rechtmäßige Empfängerin, die lutherische Kirchengemeinde Edewecht, nicht über die Annahme des Vermächtnisses entscheiden können. Das Geld sei auf einem Privatkonto Neubauers gelandet, habe sich dort ein Jahr befunden und sei erst, nachdem der Gemeindekirchenrat Kenntnis von dem Vorfall erhalten habe, auf Anordnung des Oberkirchenrats Oldenburg an die Kirchengemeinde überwiesen worden.
„Fahrlässiges Handeln“
Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk hatte in einem der NWZ vorliegenden Brief Mitte Juli 2013 von „fahrlässigem Handeln Neubauers, nicht aber von Dienstpflichtverletzung“ gesprochen. Das Rechnungsprüfungsamt der lutherischen Kirche Oldenburg stellte Ende September 2013 fest, dass 4493,72 Euro von Neubauer überwiesen und die übrigen 506,28 Euro (im März 2013) für diakonische Zwecke ausgegeben worden seien.
Beim Vorwurf „Fahrkosten-Abrechnungsbetrug“ geht es nach NWZ -Recherchen um „systematisch falsches Abrechnen von Fahrtkosten zu Neubauers Gunsten 2012 für die Strecken von Edewecht nach Süddorf und zurück“. Das Rechnungsprüfungsamt bzw. der Oberkirchenrat habe gegen Neubauer erhobene Vorwürfe im Hinblick auf die Abwicklung eines Vermächtnisses und Fahrtkostenabrechnungen geprüft, so der Pressesprecher der lutherischen Kirche Oldenburg, Dirk-Michael Grötzsch, in einem NWZ -Gespräch. Verstöße gegen das Wegestreckenentschädigungsgesetz seien bei Fahrtkosten 2012 nicht festgestellt worden. In Sachen „Vermächtnis“ seien ergänzende Hinweise des Oberkirchenrates kurzfristig umgesetzt worden, es habe keinen Grund zur Beanstandung gegeben.
