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Gaststättenrecht Vereine müssen bei Veranstaltungen Frist beachten

Ld

WARDENBURG - Die Neuregelung des Gaststättenrechts zum 1. Januar 2012 hat auch Auswirkungen auf Veranstaltungen von Vereinen.

Sie müssen Veranstaltungen, bei denen Speisen und Getränke angeboten werden, künftig generell anmelden. Die Gemeinde im Landkreis Oldenburg haben sich dazu auf ein Verfahren geeinigt, dass den Aufwand und die Kosten für die Vereine möglichst gering halten soll. (Die

NWZ

 berichtete).

Die Gemeinde Wardenburg weist in einer Mitteilung besonders darauf hin, dass die Vereine ihre Veranstaltungen mindestens vier Wochen vor Beginn bei der Gemeinde bekannt machen müssen, und dass diese Vier-Wochen-Frist unbedingt einzuhalten ist. Sollte die Einhaltung aus besonderen Gründen einmal nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme von der Fristeinhaltung zu beantragen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist jedoch mit einer weiteren Gebühr verbunden.

Teuer kann es für die Vereine werden, wenn sie ihre Veranstaltungen nicht ordnungsgemäß bei der Gemeinde anzeigen, heißt es in der Mitteilung. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Als Ansprechpartner der Verwaltung für die Vereine steht Sven Wiedenfeld unter Telefon 04407/73 131 zur Verfügung.

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