München/Augsburg - Mehr als eineinhalb Jahre nach der Beschlagnahmung will die Staatsanwaltschaft Augsburg dem Kunsthändler-Erben Cornelius Gurlitt (80) viele Bilder so schnell wie möglich zurückgeben. Dabei geht es um Kunstwerke, die nicht im Verdacht stehen, NS-Raubkunst zu sein und „zweifelsfrei im Eigentum des Beschuldigten stehen“. Diese sollen Gurlitt „unverzüglich zur Rücknahme angeboten werden“, wie der Leitende Oberstaatsanwalt, Reinhard Nemetz, am Dienstag mitteilte.

Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft laut „Sicherstellungsverzeichnis“ 1406 Kunstgegenstände beschlagnahmt. Das bayerische Justizministerium hatte 1280 Werke gemeldet – der Unterschied erklärt sich wohl daraus, dass manche Kunstwerke aus mehreren Einzelteilen bestehen. Bei etwa 970 Bildern wird überprüft, ob es sich um von den Nazis als „entartete Kunst“ verfemte Werke oder um Raubkunst handelt. Somit würden mehrere hundert Werke verbleiben, bei denen es keine Zweifel gibt.

Doch dabei stellen sich allerdings Fragen, wie Rechtsexperten im bayerischen Landtag sagen. Das praktische Problem: Wenn Gurlitt die Bilder zurückbekommt, kann er sie nie mehr in seiner Schwabinger Wohnung in München aufbewahren – weil sie dort vor Kunstdieben nicht sicher wären.

Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim (1878–1937) forderten derweil ein Bundesgesetz zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Die Weigerung Gurlitts sei „eine schmerzhafte Nachricht für die noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus und ihre Nachkommen“, erklärten die Anwälte der Erben.