Oldenburg - Mehrere Dutzend Gitarren besitzt der Oldenburger Musiker Detlef „Dethy“ Borchardt, und die eine ist ihm so lieb wie die andere. Dennoch trennt sich der Hardrock-Spezialist (früher „Ratpack“, heute u.a. „Hollywood Tease“) auch mal von einem Instrument. Damit so ein Verkauf aber klappt, ist derzeit Vorarbeit nötig: Keine laute Show auf der Bühne, sondern penible Schreibarbeit.

Ursache dafür, dass Borchardt und viele andere Musiker Teil eines durchaus aufwendigen Verwaltungsaktes wurden, ist ein Beschluss der jüngsten Konferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES), weitere Holzarten wie Palisander (Rosenhölzer) ab 1. Januar 2017 unter Schutz zu stellen (die NWZ  berichtete). Material mithin, das bevorzugt beim Bau von Gitarren (akustische wie elektrische), Geigen, Schlag- oder Blasinstrumenten verwendet wird.

Der Beweis, dass man ein Instrument mit geschützten Holzanteilen schon vor Inkrafttreten der Verordnung besessen hat, lässt sich am besten mit einem amtlichen Zeugnis führen.

Deshalb saßen bis kurz vor dem Jahreswechsel auch in Oldenburg Musiker wie „Dethy“ Borchardt oder Händler wie Jörn Eisenhauer („Vintage Guitar“) am Schreibtisch, sichteten Bestände und trugen jedes Instrument, das Palisander-Anteile haben könnte, in eine amtliche Liste ein – unterteilt nach Hersteller, Modell, Seriennummer und Besonderheiten. Diese umfangreich ausgefüllte „Vorerwerbswarenbestandsmeldung“ bringt die Untere Naturschutzbehörde im städtischen Umweltamt ins Spiel. Die muss prüfen, ob die Angaben stimmen, und dann eine „Vorerwerbswarenbescheinigung“ ausstellen. Die belegt dem Besitzer, dass er sein Instrument vor Januar 2017 erworben hat und darum weiterverkaufen darf, obwohl eine geschützte Palisanderart in der Gitarre steckt.

„Der Aufwand ist enorm“, meinen unisono Gitarrist Borchardt und Händler Eisenhauer, „aber er ist wohl notwendig. Und in den Ämtern flippen sie wohl aus wegen der Antragsflut.“ Das, so heißt es im Oldenburger Umweltamt an der Industriestraße, sei nicht ganz so schlimm. Die Mitarbeiter haben bereits im Dezember 2016 vor allem private Instrumentenbesitzer angeschrieben und auf die neue Verordnung hingewiesen. „Es gibt zwar keine Liste von Gitarristen in der Stadt. Wir haben im Internet in einschlägigen Foren nachgeschaut, kannten auch einige Musiker und haben alle angemailt“, erklären die Mitarbeiter von Amtsleiter Klaus Büscher.

Die Folge: Bislang seien die Daten von rund 150 Gitarren sowie von Holzbeständen bei Gitarrenbauern zur Prüfung eingereicht worden. In etwa drei bis vier Wochen sollen die Bescheinigungen verteilt sein.

Eine überraschend kleine Zahl von Gitarren, könnte man meinen. Doch nicht längst jedes Instrument trägt Palisander vor allem im Griffbrett und im „Skunk Stripe“ (unter dem Gitarrenhals) in sich. „Für gute Gitarren wurden aber immer gut abgelagerte Rosenhölzer verwendet, schon des besseren Klangs wegen“, sagt Detlef Borchardt.

Außerdem haben die Händler ihren Kunden Hilfe angeboten. „Wir sind vom Bundesumweltamt anerkannte Sachverständige für Musikinstrumente / Holz und können darum Gutachten erstellen“, betont Eisenhauer.

In den Beständen seines „Vintage Guitar“-Ladens benötigten etwa 270 Gitarren eine Bescheinigung; in ihnen findet sich ostindischer Palisander. Dazu kommen weitere 30 Instrumente mit dem schon seit längerem streng geschützten Rio-Palisander. „Das wurde bei Gitarren mit Baujahr bis 1965 verwendet“, erläutert Jörn Eisenhauer. Auch hier sind spezielle Erwerbszertifikate nötig.

Ein Tipp für alle, noch unsicheren Gitarrenhelden: Eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung der Instrumente besteht nicht, keiner wird nun von der Bühne geholt. Es reicht, das Datum des Kaufs durch zum Beispiel die Rechnung zu belegen. Wichtig allerdings: Korrekte Unterlagen sind entscheidend beim Verkauf einer Gitarre außerhalb der EU – und zu diesen Drittländern zählen unter anderem die großen Märkte in den USA, Japan und bald auch in Großbritannien.