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Diskussion um Landesparteitag in Aurich Das sagt das Oldenburger Verwaltungsgericht zu vermeintlichem Eilantrag der AfD

Die AfD ist derzeit auf der Suche nach einem Veranstaltungsort für ihren Landesparteitag.  +++ dpa-Bildfunk +++

Die AfD ist derzeit auf der Suche nach einem Veranstaltungsort für ihren Landesparteitag. +++ dpa-Bildfunk +++

dpa-Zentralbild

Aurich - Die Nachricht, dass die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Niedersachsen als Austragungsort die Auricher Sparkassen-Arena für ihren Landesparteitag ins Auge gefasst hatte, sorgte in Aurich für viel Aufregung. Als dann der Marema-Geschäftsführer Ewald Maas, Pächter der Arena, der Fraktion gleichzeitig eine Absage erteilte, herrschte erst einmal Aufatmen.

Bürgermeister Horst Feddermann (parteilos) stellte sich zusammen mit dem Auricher Rat zu 100 Prozent hinter die Entscheidung von Maas und machte deutlich, dass man einen AfD-Landesparteitag in Aurich nicht wünsche. Die Absage wollte die AfD jedoch nicht so einfach hinnehmen, nachdem sie bereits in der Vergangenheit immer wieder Absagen von Veranstaltungsorten für einen Landesparteitag erhalten hatte.

Kein Eilantrag

Wie aus einem Dokument hervorgeht, das der Redaktion vorliegt, soll die umstrittene Fraktion, die derzeit verfassungsrechtlich geprüft wird, auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Oldenburg gestellt haben, um in Aurich den Landesparteitag abhalten zu dürfen. Dieser mögliche Eilantrag ließ sich bislang jedoch nicht bestätigen. Bürgermeister Feddermann machte auf Nachfrage der Redaktion deutlich, dass der Stadt bislang keine Information über einen Eilantrag der AfD vorliege. Eine Auskunft von Marema-Geschäftsführer Ewald Maas auf mehrfache NWZ-Anfrage steht noch aus. Inzwischen liegt jedoch eine Stellungnahme des Verwaltungsgerichts in Oldenburg vor. Auch dort ist bisher nichts von einem Eilantrag bekannt. „Ein entsprechendes Verfahren ist hier zurzeit nicht anhängig“, erklärt Felix Krengel von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts. Grundsätzlich steht vor diesem Hintergrund nun die Frage im Raum, inwiefern ein privater Pächter dazu gezwungen werden kann, eine solche Veranstaltung auszurichten. Zu dieser Frage wollte das Verwaltungsgericht keine Auskunft geben.

Tagung am Mittwoch

Die AfD hat sich bislang zu einem möglichen Eilantrag nicht geäußert. Ein Sprecher der AfD-Geschäftsstelle in Hannover gab bekannt, dass derzeit auch ein Veranstaltungsort in Lüneburg geprüft werde und der Landesvorstand am Mittwoch bezüglich des weiteren Vorgehens tagen werde.

Annika Schmidt
Annika Schmidt Online-Redaktion
Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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