AURICH - Durch fremde Hand, das stand für Rechtsmediziner Benedikt Vennemann nach der Untersuchung fest, war ein vierjähriger Junge erheblich verletzt worden. Hämatome an den Ohren, eindeutige Zeichen von Würgen und eine blutende Riss- oder Schnittwunde am Penis waren eindeutige Zeichen von schwerer Kindesmisshandlung. Das Kind war am Abend des 30. Juli 2012 von der Mutter und ihrem damaligen Lebensgefährten mit diesen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht worden.
Das Amtsgericht Aurich war der Überzeugung, dass der Lebensgefährte der Mutter das Kind am Abend misshandelt hatte, während die Mutter außer Haus war. Das Jugendschöffengericht verurteilte den Angeklagten, der die Taten bis zuletzt bestritt, zu einer Jugendstrafe von drei Jahren. Im Berufungsverfahren, das der Angeklagte vor dem Landgericht Aurich angestrebt hatte, erfolgte nun ein Freispruch. 'Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir mussten mit der für eine Verurteilung nötigen Überzeugung gesegnet sein. Das waren wir nicht', sagte Richterin Frauke Seewald.
Das Gericht folgte damit dem Antrag des Verteidigers Jan Wilken. Der Vertreter der Anklage und Opferanwalt Christian Mertens hatten für eine Verwerfung der Berufung plädiert.
