AURICH - Schwierig gestaltet sich vor dem Amtsgericht Aurich die Beweisaufnahme in einem Prozess gegen einen 23-jährigen Norder. Der Angeklagte wird beschuldigt, am 3. Juni vergangenen Jahres einen 27-jährigen Auricher in einer Diskothek im Auricher Carolinenhof mit einem Faustschlag niedergestreckt und anschließend auf den am Boden liegenden Mann eingetreten zu haben. Der Grund: Das Opfer und sein Vetter wollten nicht ihre Tresenplätze für den Täter und seine Begleiter räumen. Ob der Angeklagte dieser Täter war, wird das Schöffengericht entscheiden müssen. 'Der Angeklagte sagt nichts. Für ihn gebe ich die Einlassung ab: Er war es nicht, er hat dem Zeugen die Verletzung nicht beigebracht', waren die ersten Worte des Verteidigers Matthias B. Koch aus Bremen. Im Verlaufe der Verhandlung zerpflückte der als 'Konfliktverteidiger' bekannte Anwalt die Details der Zeugenaussagen, die einige Widersprüchlichkeiten aufwiesen. Aber es gibt noch andere Ungereimtheiten – wie beispielsweise ein verschwundener Videoausschnitt. Der Prozess wird am 28. Februar fortgesetzt.
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