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Neuer Mietspiegel für die Stadt Aurich fragt bei Mieten den neuesten Stand ab

Lr/Ggm
Die Bürger sollen mit ihren Angaben ein aktuelles Bild über die Mietsituation im Stadtgebiet abgeben.

Die Bürger sollen mit ihren Angaben ein aktuelles Bild über die Mietsituation im Stadtgebiet abgeben.

Archiv

Aurich - Was kostet das Wohnen in Aurich? Der aktuelle Mietspiegel, der Auskunft über die aktuell erhobenen Mieten für Wohnraum gibt, muss auf einen neuen Stand gebracht werden. Die Stadt verfügt über einen Mietspiegel aus dem Jahr 2018. Der Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf einer breiten Informationsbasis ab und schafft so die Markttransparenz, die es den Mietparteien ermöglichen soll, die Miethöhe eigenverantwortlich zu vereinbaren. Im Rahmen des gesetzlichen Mieterhöhungsverfahrens (§§ 558, 558a BGB) kann auf den Mietspiegel Bezug genommen werden. Auch fließen die aktuell erfassten Daten in die Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft nach dem SGB II ein.

Auf Mietdaten angewiesen

Der Rat hat bereits im Februar den Gutachterausschuss für Grundstückswerte beauftragt, den Mietspiegel zu aktualisieren. Hierfür ist der Gutachterausschuss auf Mietdaten von Mietern, Vermietern, Maklern und Wohnungsverwaltern angewiesen. Die Stadt Aurich bittet daher die genannten Personen um Unterstützung. Es wurde ein Fragebogen ausgearbeitet, den der Gutachterausschuss bis zum 4. November ausgefüllt zurückerhalten muss. Dies kann digital oder per Post erfolgen. Näheres geht aus dem Fragebogen selbst hervor. Wichtig ist hierbei, dass nur solche Mieten für den neuen Mietspiegel relevant sind, die in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Eine Rolle spielt die Änderung der Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Mehrere Mieten können auch in Form einer eigenen Liste beigesteuert werden, die die abgefragten Daten enthält.

Hier gibt es den Fragebogen

Der Fragebogen ist auf der Homepage der Stadt Aurich unter www.aurich.de abrufbar. Die bereitgestellten Daten werden in digitaler Form anonymisiert erfasst, verarbeitet und analysiert. Die Verarbeitung erfolgt dabei unter Einhaltung der Vorgaben der europäischen

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen hierzu und zu den Gutachterausschüssen sowie deren Aufgaben und Dienstleistungen sind unter www.gag.niedersachsen.de zu bekommen. Für Fragen zur Erfassung der Mieten oder zum Fragebogen steht Katharina Reimers von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter 04941/176-512 oder per Mail (katharina.reimers@lgln.niedersachsen.de) zur Verfügung.

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