Dornum - Die Staatsanwaltschaft Aurich hat am 23. Februar Anklage gegen den Dornumer Ratsherrn Meene Schmidt wegen Urkundenfälschung erhoben. Der Vorwurf: Er soll ein Testament gefälscht haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt den Fall nun auf Anfrage unserer Redaktion. Der Anklage nach soll Meene Schmidt im Mai 2021 ein Schreiben beim Amtsgericht Norden eingeworfen haben, um damit den Anschein zu erwecken, dass ein Verstorbener kurz vor seinem Tod sein Testament geändert haben soll – zugunsten Schmidts und dessen Sohnes. Demnach sollte der Hof des Verstorbenen an Meene Schmidt gehen und die Ländereien an den Sohn. Wie die „Ostfriesischen Nachrichten“ zuerst berichteten, soll es sich um Besitztümer im Wert von rund einer Million Euro handeln. Zum einen gehe es um rund 26 Hektar Land, zum anderen um den in Accumersiel bekannten Buchenhof. Beides ist auf Wunsch des Verstorbenen an die Gemeinde Dornum gegangen, berichteten die „Ostfriesischen Nachrichten“.

Gegen Schmidts Sohn wurde ermittelt. Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Ein Schriftgutachten ergab, dass er das Schreiben nicht verfasst hat. Bei Meene Schmidt liegt der Fall anders. Es besteht laut Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht, dass er das Testament gefälscht hat. Gleichwohl gelte bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung, teilte die Behörde mit.

Meene Schmidt ist an vielen Stellen aktiv. So sitzt er unter anderem für die Freie Bürgerschutzinitiative (FBI) im Rat und ist Obersielrichter bei der Deich- und Sielacht Harlingerland. Meene Schmidt wollte sich am Donnerstag mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen äußern. Er habe einen Anwalt eingeschaltet.

Seine Ämter möchte Schmidt weiter ausüben. „Ich werde überall gebraucht und setze mich weiter ein“, sagte er. Seine Ämter muss er auch nicht ruhen lassen. Das schreibt die Gemeinde Dornum in einer Mitteilung und verweist auf Paragraf 53 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Darin heißt es, dass ein Abgeordneter, gegen den eine öffentliche Klage erhoben wurde, seine Ämter ruhen lassen muss; zudem muss der jeweilige Bürgermeister oder die Bürgermeisterin informiert werden. Der Gemeinde zufolge handele es sich bei einer Urkundenfälschung jedoch nicht um ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches, sondern um ein Vergehen. Daher müsse das Ratsmitglied auch nicht den Bürgermeister darüber in Kenntnis setzen und seine Ämter ruhen lassen. „Weitere Ausführungen erübrigen sich wegen des laufenden Verfahrens“, teilt die Gemeinde Dornum abschließend mit.

Anke Laumann
Anke Laumann Regionalleitung Ostfriesland / Anzeiger für Harlingerland / Jeverland-Bote