Kreis Aurich - Die Entscheidung in Sachen Energiesparen ist gefallen. Im Kreis Aurich wird es keinen Flickenteppich von Maßnahmen geben. Bislang entschied jede Kommune für sich, welche Maßnahmen getroffen werden, um Energie zu sparen. Damit soll jetzt Schluss sein. Wie aus einer Pressemitteilung des Kreises hervorgeht, entschieden sich Kreis und Kommunen bei einer gemeinsamen Sitzung für eine gemeinsame Umsetzung von Maßnahmen.
Auf den „Weihnachtszauber“ auf dem Auricher Marktplatz im Dezember hat das nach Angaben des Kaufmännischen Vereins noch keine Auswirkungen. Das gilt auch für die Stadt Emden.
Katalog erarbeitet
Als Ergebnis eines Meinungsaustausches im Bürgerhaus am Ihler Meer wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der Einsparmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen umfasst und ab dem 15. Oktober von Kreis und Kommunen umgesetzt werden soll.
„Ziel war eine möglichst einheitliche Handhabung“, macht Kreis-Baudezernent Eiko Ahten deutlich. Und auch der Großefehntjer Bürgermeister Erwin Adams, als Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes im Landkreis Aurich, betonte die Notwendigkeit einer kreisweit geltenden Regelung. Der vereinbarte Katalog umfasst Einsparmaßnahmen für alle öffentlichen Gebäude, wobei bewusst „Richtwerte“ definiert wurden, um den jeweiligen Verhältnissen gezielt Rechnung tragen zu können.
Das wurde vereinbart
Der Richtwert für die Lufttemperatur in Kindertagesstätten und Krippen wird auf 20 Grad Celsius festgelegt, abweichend davon gilt ein Richtwert von 24 Grad Celsius für Wasch-/Wickelräume und 18 Grad Celsius für Schlafräume. Der Richtwert für die Lufttemperatur in Unterrichts- und Verwaltungsräumen von Grundschulen wird auf 20 Grad Celsius festgelegt. Der Richtwert für die Lufttemperatur in Unterrichts- und Verwaltungsräumen weiterführender Schulen beträgt 19 Grad Celsius.
Der Richtwert für die Lufttemperatur in Turn- und Sporthallen beträgt 16 Grad Celsius.
Die Umstellung der Beleuchtung auf LED wird beschleunigt fortgesetzt.
Energieberatungen sollen möglichst in allen Gebäuden durchgeführt werden.
Das Vorziehen des Einbaus neuer Heizungsanlagen bei abgängigen Altanlagen wird geprüft.
Nicht notwendige Werbe- und Außenbeleuchtungen werden abgeschaltet.
Straßen- und Weihnachtsbeleuchtungen sollen täglich von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden. Prinzipiell soll eine Weihnachtsbeleuchtung aber möglich sein, zumal diese oftmals die Straßenbeleuchtung ersetzt.
In kommunalen Schwimmbädern wird eine Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20 Prozent angestrebt. Der Betrieb sämtlicher Heizungsanlagen wird überprüft und gegebenenfalls optimiert.
Die Nutzungszeiten der Turn- und Sporthallen durch Sportvereine werden überprüft und ggf. unter dem Gesichtspunkt der Senkung des Energieverbrauchs optimiert. Hierzu sind individuelle Regelungen unter Einbeziehung der Sportvereine notwendig.
Darüber hinaus wurden bei dem Meinungsaustausch zwischen Landkreis und Gemeinden Sport-Großveranstaltungen in Sporthallen angesprochen. Diese sollen stattfinden dürfen – mit der Option kurzfristiger Absagen bei einem möglichen Energie-Notstand.
Ahten und Adams sind sich einig, dass der vereinbarte Maßnahmenkatalog den Energiesparvorgaben genügt, gleichzeitig aber auch den Ansprüchen und Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung Rechnung trägt. „Vorgaben müssen ja in der Praxis auch tatsächlich umsetzbar sein“, erklären die beiden übereinstimmend.
