Südbrookmerland - Das Erdgasförderunternehmen Vermilion Energy Germany darf nun doch im Wasserschutzgebiet in Engerhafe nach Erdgas suchen. Ein lange ausstehendes Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gefällt. „Das Gericht hat die Untersagung der bereits erteilten Genehmigung nicht mitgemacht. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen“. stellt der Auricher SPD-Landtagsabgeordnete Wiard Siebels.
Erteilt wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG die Bewilligung „Engerhafe Z1“ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen. Sie wurde vorläufig bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Aktuell läuft noch das Informationsverfahren für Landkreise und Kommunen. Über eine endgültige Verlängerung muss noch entschieden werden.
Sollte die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG wieder Bohr- und Fördertätigkeiten auf der Lokation Engerhafe Z1 aufnehmen wollen, müssten entsprechende Betriebspläne eingereicht werden.
Das Vorhaben für eine Bohr- und Fördertätigkeit wäre gemäß UVP-V Bergbau vorprüfungspflichtig. Entsprechende Anträge sind aber dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bislang nicht zugegangen.
Denn das Gericht habe auch den Bestandsschutz des Wasserschutzgebietes nicht in Frage gestellt. Zwar gebe es eine Vereinbarung mit der rot-grünen Landesregierung bezüglich Gasförderungen in Wasserschutzgebiete. Aber die gelte nur für neue Bohrungen, während die jahrzehntealte „Engerhafe Z1“-Anlage Bestandsschutz genießt. Eine Fördergenehmigung liege hier bereits vor. Und die gelte auch weiterhin, obwohl die Bohrstelle schon 1992 stillgelegt wurde.
Suche nach Erdgas
Im Raum steht in Engerhafe außerdem erstmal keine Erdgasförderung, sondern nur die Suche nach Gasvorkommen durch Vermilion. Während das OVG sämtliche bergbaulichen Bohrungen im Wasserschutzgebiet zulässt, hat sich der Auricher Kreistag bereits in einer Resolution gegen die Bohrung im Wasserschutzgebiet ausgesprochen.
Und auch der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) warnt davor, weil der Verband im zwei Kilometer entfernten Wasserwerk das Trinkwasser für die Region aus der Tiefe schöpft. Hierbei spiele es eine entscheidende Rolle, ob es sich bei dem verfüllten Bohrloch um eine Wiederinbetriebnahme oder um eine Neubohrung handelt, so Sprecher Gunnar Meister. Wie sich Vermilion letztlich aufstellen wird, war bisher auf Anfrage nicht zu erfahren.
Bohrung wieder öffnen
Vermilion will, so lauten die bisherigen Pläne, die Bohrung wieder öffnen, um vorhandenes Gas zu fördern. Eine Stellungnahme des Unternehmens steht noch aus. Aber so einfach ist die Durchführung nicht, weil das Bergamt des Bundes hier den Hut aufhat. Und das wird auf Herz und Nieren geprüft, heißt es dort.
„Wir werden das weitere Vorhaben von Vermilion prüfen“, sagte Eike Bruns, Sprecher der Landesbehörde für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) auf Anfrage. Und dass beinhalte auch eine Prüfung der Umweltverträglichkeit sowie die Gefahrenlage für das Trinkwasser, das nicht beeinträchtigt werden darf. „Weitere Genehmigungen werden schwieriger sein“, betont auch Siebels mit Blick auf die höhere Einstufung des Wasserschutzgebietes. „Da wird genauer hingeschaut“, sagte der Landtagsabgeordnete.
„Nicht mehr zeitgemäß“
Südbrookmerland Bürgermeister Thomas Erdwiens (FWG) sieht das OVG-Urteil „nicht mehr zeitgemäß und auch nicht richtungsweisend“, auch wenn die aktuellen Energieengpässe eine Wiederaufnahme der Bohrung begründen könnten. „Das Schutzgut Trinkwasser müßte, insbesondere auch durch den Klimawandel und den zu befürchtenden zunehmenden starken Trockenperioden in unserer Region, über alles stehen“, so Erdwiens. „Zum Überleben braucht der Mensch Wasser und nicht den Brennstoff Gas. Unser Trinkwasser ist uns sehr wichtig“, stellte er fest.
Aus diesem Grund sieht er eine Förderung mit erheblichen Sicherheitsauflagen verbunden, so dass damit kein Geld zu verdienen sei.
Eine klare Antwort gibt auch der OOWV: „Unser Standpunkt bleibt unverändert: Gasförderung und Trinkwassergewinnung sind in direkter Nachbarschaft miteinander nicht vereinbar“, stellt Sprecher Gunnar Meister für den Verband fest. „Wir schätzen das Gefährdungspotenzial für das Grundwasser nach wie vor hoch ein“, sagt Meister.
Im Wasserschutzgebiet
In diesem Punkt sehe der OOWV den Grundwasserschutz durch das Urteil sogar noch gestärkt. Denn die Verhandlung vor dem OVG habe bestätigt, dass die festgelegten Grenzen des Wasserschutzgebiets unstrittig seien. „Das Bohrloch befindet sich innerhalb des Schutzgebiets. Unter welchen Bedingungen die Gasförderung wieder aufgenommen werden könnte, muss in Genehmigungsverfahren erörtert und geklärt werden“, sagt Meister.
