Aurich/Oldenburg - Der Windkraftausbau an Land soll Fahrt aufnehmen, tut es aber nur geringfügig. Dies zeigen die veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur für die erste Ausschreibungsrunde für Windparks und Repowering-Vorhaben in 2023. Ausgeschrieben worden waren 3210 Megawatt an zusätzlich erzeugtem Strom durch Windenergie. Im Zuge dieser Ausschreibung wurden von Betreibern aber nur 126 Gebote mit insgesamt 1502 Megawatt abgegeben - weniger als die Hälfte der ausgeschriebenen Menge. Von diesen 126 Geboten erteilte die Bundesnetzagentur nur 119 den Zuschlag. Gründe für eine Ablehnung waren laut Informationen der Bundesnetzagentur Formfehler bei den angegebenen Geboten.
Alterric-Geschäftsführer Dr. Frank May
Alterric bekommt größten Zuschlag
Untern den Betreibern hat der Auricher Windparkbetreiber Alterric den größten Zuschlag bekommen. Die Bundesnetzagentur gab allen eingereichten Angeboten des Unternehmens mit einem Gesamterzeugnis von 118 Megawatt den Zuschlag. Unter den eingereichten Projekten sind laut Mitteilung des Unternehmens sowohl neue Windparks als auch Repoweringvorhaben aus vier verschiedenen Bundesländern. Alterric-Geschäftsführer Dr. Frank May freut der Zuschlag, jedoch betrachtet er das gesamte Ausschreibungsergebnis mit Sorge. „ Bedenklich für die Energiewende insgesamt ist es, dass auch die erste Ausschreibung des Jahres 2023 zu 55 Prozent unterzeichnet war. Bereits 2022 waren zwei von vier Ausschreibungsrunden deutlich unterzeichnet. Dies zeigt, dass bei der Energiewende noch einiges zu tun ist.“ May sieht noch deutlichen Handlungsbedarf sowohl in der Flächenbereitstellung durch die Landkreise, als auch im Bereich der Genehmigungsverfahren und den Rahmenbedingungen für den Bau neuer Windparks. „Nur mit klaren Prozessen und Rahmenbedingungen wird der notwendige Schub zur Realisierung einer Versorgung rund um die Erneuerbaren möglich sein“, macht der Geschäftsführer deutlich und fügt hinzu: „Einen positiven Schritt in diese Richtung ging der Bundestag am Freitag mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes.“
Bereits 2022 war es zu unterzeichneten Ausschreibungen gekommen. Dies bedeutet, die angegebenen Angebote erreichten nicht die gewünschte Menge an zusätzlich erzeugter Energie. Im vergangenen Jahr lag dies laut Bundesnetzagentur vor allem an gestiegenen Material- und Baukosten. Aus diesem Grund hob die Netzagentur den Höchstwert pro Kilowattstunde produzierten Strom von 5,88 Cent auf 7,35 Cent an. „Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse, in einer Pressemitteilung.
Raumordnunggesetz schafft Umweltverträglichkeitsprüfungen für Flächen ab
Mit dem Raumordnungsgesetz verwandelt der Bund einen elementaren Teil der EU-Notfallverordnung in geltendes nationales Recht. Durch die EU-Notfallverordnung, die jetzt im Raumordnungsgesetz in Deutschland mündet, gibt es künftig Ausnahmen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen für Gebiete in denen Windparks entstehen sollen ebenso wie Ausnahmen bei Artenschutzrechtlichen Prüfungen. Diese Regelung vereinfacht Genehmigungsverfahren und beschleunigt sie. „Die Verfahren werden erkennbar verkürzt und entbürokratisiert. Dies gilt nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für Freiflächen-PV, Speicher und Verteilnetze“, erklärt May.
May fordert Verordnung zu verlängern
Im Vorfeld einer Flächenausschreibung muss aber weiterhin eine strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Außerdem muss der Vorhabenträger eine Abgabe für den Artenschutz zahlen. Die EU-Notfallverordnung gilt jedoch nur noch bis Ende Juni 2024. May fordert jetzt alle Behörden auf, die neuen Regelungen so schnell wie möglich umzusetzen, um so viele Projekte wie möglich zu genehmigen. Und er fordert noch mehr: „Alle Regelungen, die zur Planungsbeschleunigung beitragen, sollten auch über das Ende der EU-Notfallverordnung hinaus bestehen bleiben.“
