Kreis Aurich - Das Jugendamt des Landkreises Aurich kümmert sich um Probleme in Familien und schreitet ein, wenn es schwerwiegende Probleme gibt. Dabei stehen die Belange der Jugendlichen und deren Wohlergehen im Vordergrund. Im Kreis Aurich muss das Jugendamt laut Angaben von Kreissprecher Nikolai Neumayer vor allem beratend tätig werden. Die Zahl der Inobhutnamen vom Jugendamt sind im Gegensatz zum Kreis Leer in den vergangenen Jahren nicht gestiegen. Während es im vergangenen Jahr 110 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen gab, gab es in diesem Jahr erst 78. Dabei gibt es keine Auffälligkeiten, wenn es um bestimmte Stadtteile oder auch gesellschaftliche Schichten geht.
Trennungen und Erziehungsprobleme als Hauptprobleme
Erziehungsprobleme in der Familie waren im Kreis Aurich die häufigsten Gründe für ein Einschreiten des Jugendamts, es gab Gerichtsverfahren aufgrund von Trennung oder Scheidung. Hilfe gibt es auch bei Strafverfahren von jungen straffälligen Menschen. Diese nahmen in den vergangenen Jahren zwar nicht zu, werden aber immer komplexer, so das Jugendamt.
Katalogstraftaten und psychische Probleme nehmen zu
Als Ursache sieht Maren Hohensee, Direktorin des Amtsgerichts und Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, vor allem die Zunahme an persönlichen Problemen der Jugendlichen. „Psychische Probleme bei jungen Menschen haben in den letzten Jahren drastisch zugenommen, nicht zuletzt durch die Pandemie. Das macht sich bei uns auch vor Gericht bemerkbar“, schildert sie. Die Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Jugendlichen hat auch eine Studie der Barmer bestätigt. Demnach hat sich die Zahl der Kinder und Jugendliche, die sich in psychotherapeutische Behandlung begeben, in den vergangenen elf Jahren mehr als verdoppelt.
Oftmals wollen sich die Jugendlichen laut Hohensee selbst therapieren, indem sie Drogen konsumieren. Doch das verschlimmere die Situation nur. Auch in der Schule nehmen die Probleme zu. „Jugendliche begehen Straftaten auch immer seltener alleine. Katalogstraftaten kommen im Vergleich zu abgrenzenden Straftaten von einzelnen Personen immer häufiger vor“, beobachtete die Direktorin des Amtsgerichts.
Gesetzesänderung erschwert Arbeit von Polizei und Gericht
Schwieriger wird in dem Zusammenhang auch die Arbeit der Polizei und der Richter in Strafverfahren, weil es eine Gesetzesänderung im Jugendstrafrecht gibt. Vor der ersten polizeilichen Vernehmung stehen straffälligen Jugendlichen in einer Jugendstrafsache beispielsweise ein Verteidiger zu. „Das macht Vernehmungen für Polizisten fast unmöglich, denn Verteidiger raten immer erstmal dazu nichts zu sagen“, sagt Hohensee. Und auch die Richter erfahren immer weniger von den Lebensumständen der Jugendlichen, über die sie entscheiden sollen. „Prozesse werden dadurch häufig komplexer und länger“, bekräftigt sie. „Und wir Richter haben ja eigentlich auch immer die Aufgabe, erzieherisch tätig zu werden. In solchen Prozessen aber stochern wir im Nebel und erfahren weniger von den jungen Menschen.“ Richterin Hohensee befürchtet, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren noch verstärken wird.
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