Aurich - Im Landgericht Aurich ist Ende September die elektronische Akte in Zivilsachen eingeführt worden. Seit dem 29. September betrifft dies auch alle neu eingehenden Verfahren. Dies teilte die Pressestelle des Auricher Landgerichts am Donnerstag mit. Aufgrund des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs müssen bis zum 01. Januar 2026 sämtliche Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden. Mit der Einführung am Landgericht Aurich arbeiten im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg nunmehr sämtliche Landgerichte in Zivilsachen mit der elektronischen Akte.

Bereits seit dem 01. Januar 2022 sind Gerichte, Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet elektronisch miteinander zu kommunizieren. In den vergangenen Wochen fanden mehrtägige Schulungen für die Richter, Rechtspfleger sowie die Mitarbeiter der Serviceeinheiten statt, um einen möglichst reibungslosen Umstieg auf die elektronische Akte zu gewährleisten. Nach einer zweiwöchigen Hydridphase, in der parallel zur elektronischen Akte noch die Papierakte geführt wird, werden sämtliche neu eingehenden Zivilverfahren ausschließlich elektronisch geführt.

„Die Welt wird immer digitaler. Auch in der Justiz wird die Digitalisierungsoffensive immer weiter vorangetrieben. Die Einführung der elektronischen Akte in Zivilsachen stellt einen weiteren Schritt in Richtung modernes, schnelles und flexibles Arbeiten dar. Dieser Reformprozess war und ist dringend notwendig. (...) Auch wenn es keine leichte Umstellung wird, bin ich mir sicher, dass die immensen Vorteile für alle auf Dauer überwiegen werden“, erklärt die Präsidentin des Landgerichts Aurich Frauke Seewald. Sie dankt allen Mitarbeitern für ihren guten Einsatz und ihre Aufgeschlossenheit dieser Entwicklung gegenüber.