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Prozess um Mordversuch in Aurich Traumatisierte Zeugen schildern grausame Geschehnisse der Tatnacht

Martina Ricken
An diesem Dienstag wurde der Prozess gegen einen Georgier fortgesetzt. Er muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.

An diesem Dienstag wurde der Prozess gegen einen Georgier fortgesetzt. Er muss sich wegen versuchten Mordes verantworten.

dpa

Aurich - Im Schwurgerichtsverfahren des wegen versuchten Mordes angeklagten Georgiers vor dem Landgericht Aurich, berichteten an diesem Dienstag Bewohner der Auricher Asylunterkunft, wie sie die Nacht zum 18. Mai vergangenen Jahres erlebten. Alle Beteiligten geben an, Angst gehabt zu haben.

24-jähriger Student ergreift die Flucht

Der 24-jährige Student, der das Zimmer mit dem späteren Opfer teilte, hatte bereits geschlafen, als er von Geräuschen geweckt wurde. „Ich dachte erst, es wäre der Wind“, berichtete der Mann. Dann sah er, wie die Tür des Zimmers langsam geöffnet wurde. Anschließend hörte er nur noch, wie sein Zimmergenosse, ein 29-jähriger Georgier, und der Eindringling lauthals miteinander redeten. Ihn habe die Angst gepackt, so der Zeuge. Nur mit Shorts und T-Shirt bekleidet habe er das Zimmer fluchtartig verlassen und sei zu Freunden gelaufen, die in einem anderen Haus auf dem Gelände wohnten. Was sich in seinem Zimmer dann abspielte, bekam er nicht mehr mit. Der Angeklagte, ein 34-jähriger Landsmann und Freund des Opfers, soll rund ein halbes Dutzend Mal auf den 29-Jährigen eingestochen haben. Doch dem Opfer gelang ebenfalls die Flucht aus dem Zimmer.

Der Eingangsbereich des Landgerichts Aurich.

PROZESS UM VERSUCHTEN MORD IN AURICH Opfer sieht Messerstecher vom Teufel besessen

Martina Ricken
Aurich

Zwei Mitbewohner beobachteten wütenden Angeklagten nach der Tat

Durch den Lärm aufgeschreckt öffnete ein anderer Bewohner seine Zimmertür und blickte auf den Flur. „Ich habe gesehen, wie das Opfer weggerannt ist und der Angeklagte mit dem Messer hinterher. Ich habe auch Blut gesehen“, erzählte der Zeuge. Das Opfer, das sich den Bauch hielt, lief laut seinen Angaben in das einzige Zimmer, das nachts nie abgeschlossen war, und verriegelte die Tür. „Der Angeklagte hat angefangen, gegen die Tür zu treten und hat laut geschrien“, schilderte der Zeuge die Situation. Er habe Panik bekommen und ebenfalls seine Tür verschlossen. „Ich hatte Angst, dass er auch in mein Zimmer kommt. Ich habe mich schon darauf vorbereitet, aus dem Fenster zu springen“, beschrieb er seine Empfindungen. Das Opfer habe er durch die dünne Wand intensiv atmen hören. Der Angeklagte habe vor der Tür laut geschrien. „Er wirkte wie jemand, der etwas nicht zu Ende gebracht hat und das vollenden will“, brachte der 24-jährige Zeuge seinen Eindruck auf den Punkt. Der Angeklagte sei sehr wütend gewesen. Die Wut des Angeklagten war auch einem dritten Bewohner des Hauses im Gedächtnis geblieben. Der Zeuge hatte ebenfalls kurz einen Blick aus seinem Zimmer gewagt, nachdem er Schreie und Knallgeräusche gehört hatte. Er sah den Angeklagten auf dem Flur hin und her gehen, das Messer immer noch in der Hand. Warum der Angeklagte so wütend war und auf seinen Freund einstach, konnte bislang nicht geklärt werden.

Dem 35-jährigen Georgier wird heimtückischer Mord in einem Asylbewerberheim in Aurich zur Last gelegt. Doch ergab beim Prozessauftakt an, sich an nichts erinnern zu können.

PROZESSAUFTAKT IN AURICH Angeklagter kann sich an Mordversuch nicht erinnern

Martina Ricken
Aurich

Rechtsmediziner erläutert Verletzungen des Opfers

Klar war allerdings das Verletzungsbild bei ihm und dem Opfer. Rechtsmediziner Lars Hegemeier erläuterte, dass zwei Mal in die Bauchregion des Opfers gestochen wurde. Eine Wunde war so tief und groß, dass Gewebe heraustrat. Außerdem wurden Dünn- und Dickdarm verletzt. Wäre der junge Georgier nicht sofort operiert worden, hätten ihm die Verletzungen in wenigen Tagen den Tod gebracht. Die Bauchverletzungen seien also mit konkreter Lebensgefahr verbunden gewesen. Es wurden zudem weitere Verletzungen gezählt, die dem Opfer mit dem Küchenmesser mit 20 cm Klingenlänge zugefügt wurden. Je zwei Mal wurden beide Oberschenkel und ein Arm getroffen. Am Ringfinger wurde eine Sehne beschädigt. Die Verletzungen an den oberen Extremitäten ordnete der Rechtsmediziner als Abwehrverletzungen ein. Die Stiche in der Bauchregion haben seiner Ansicht nach das Opfer zuerst getroffen. Auch der Angeklagte hatte eine stark blutende Verletzung in der Region zwischen Daumen und Zeigefinger. Der Rechtsmediziner kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte beim Zustechen vom Griff auf die Klinge abgerutscht ist und sich so ungewollt selbst verletzt hat. Der Prozess wird fortgesetzt.

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