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Landesparteitag in Aurich Niedersächsische AfD gibt nicht auf – und geht vor höheres Gericht

Obwohl die AfD in Niedersachsen schon vor mehreren Instanzen mit ihrem Begehren, in Aurich mit einer größeren Veranstaltung zu gastieren, gescheitert ist, geht sie nun noch eine Instanz höher: vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Obwohl die AfD in Niedersachsen schon vor mehreren Instanzen mit ihrem Begehren, in Aurich mit einer größeren Veranstaltung zu gastieren, gescheitert ist, geht sie nun noch eine Instanz höher: vor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Moritz Frankenberg/dpa

Aurich - Die niedersächsische Alternative für Deutschland (AfD) gibt nicht auf: Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg den Eilantrag abgelehnt hatte, dass die Stadt Aurich auf die private Pächterin der Sparkassen-Arena einwirken müsse, damit die Partei ihren Landesparteitag Ende Mai dort stattfinden lassen kann, geht die AfD eine Instanz höher.

Mehrere Daten genannt

Wie Dr. Gunhild Becker, eine Sprecherin des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, bestätigt, ist am 17. Mai eine Beschwerde der Partei eingegangen. Unter dem Aktenzeichen 10 ME 71/22 sei der Sachstand folgendermaßen: „Konkret geht es um ein Fall, der vor dem Verwaltungsgericht entschieden wurde. Zu dem Zeitpunkt ging es noch darum, dass der Parteitag Ende Mai in Aurich in der Sparkassen-Arena stattfinden sollte. Das möchte die Partei nun nicht mehr. Sie hat ihr ursprüngliches Begehren aufgegeben.“

In der Sparkassen-Arena in Aurich wird zum Landesparteitag der AfD kein Mikrofon aufgestellt. Der Eilantrag wurde abgelehnt.

KEIN LANDESPARTEITAG IN AURICH Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der AfD ab

Pia Miranda
Aurich

Denn die AfD hat mit der Beschwerde Termine zwischen dem 25. Juni und 24. Juli vorgelegt, an denen sie gerne eine oder mehrere Veranstaltungen durchführen möchte – Dabei geht es um Termine am Wochenende. Dass in einem solchen Verfahren mehrere Termine genannt werden, sei nicht ungewöhnlich, so Dr. Becker: „Dies wird meist gemacht, um schon im Voraus Alternativtermine vorzuschlagen, falls die Örtlichkeit durch andere Termine geblockt sind.“

Entscheidung

Bevor der Senat über das Anliegen der AfD urteilen kann, müsse jedoch der Ablauf formell abgeschlossen sein. Das beinhaltet, dass die Stadt Aurich nach dem Eingang der Beschwerde Stellung dazu beziehen müsse. „Diese wartet der Senat nun ab, geht daraufhin tiefer in die Prüfung und entscheidet erst dann“, erklärt Dr. Becker. Wann mit der Entscheidung zu rechnen ist, weiß sie jedoch nicht. Nur soviel: „Es wird auf jeden Fall vor den genannten Daten sein.“

Verfahren der AfD

Gegenüber unserer Zeitung berichtet Dr. Gunhild Becker zudem, dass das Verfahren der AfD, eine Veranstaltung in Aurich abhalten zu können, nicht das einzige ist. „Es wird derzeit noch über zwei Konstellationen entschieden. In einer geht es darum, dass die AfD in der LKH Arena in Lüneburg gastieren möchten.“ Beschwerden seitens der Partei wurden wie bei dem Fall in Aurich auch hier in unterschiedlichen Instanzen bereits abgelehnt.

Pia Miranda
Pia Miranda Redaktion Wittmund
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