Wiesmoor/Aurich - Das Landgericht Aurich verurteilt einen 51-jährigen Wiesmoorer wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Angeklagte hatte am 10. November 2021 zwei Frauen, die widerrechtlich in Wiesmoor auf seiner Auffahrt parkten, mit einem Handbeil bedroht und 50 Euro „erhöhte Parkgebühren“ von ihnen verlangt. Erst nach der Zahlung ermöglichte er ihnen, die Auffahrt zu verlassen.
Die zwei Freundinnen hatten ihre Autos auf dem Grundstück abgestellt, um mit ihren insgesamt vier kleinen Kindern zum Martinilauf zu gehen. Im Zeugenstand schilderten sie die Situation bei ihrer Rückkehr, die ihnen und vor allem ihren Kindern damals Angst einflößte. Der Angeklagte habe sie angeschrien und dann ein Beil aus dem Schuppen geholt. Mit dem Werkzeug in der Hand lief er zwischen den Frauen umher und beschwerte sich lautstark. „Er kam auf mich zu und ich wusste nicht, ob er auf mich losgeht oder auf mein Auto“, beschrieb eine Zeugin. Sie habe Angst um ihre Kinder gehabt, die sie einfach „ins Auto geschmissen“ habe.
Von ihrer Freundin habe der Angeklagte dann 50 Euro verlangt. Die Frauen konnten aber nur 40 Euro zusammenkratzen. Das Geld hätten sie dem Mann dann übergeben. „Die Frage ist, ob er in dieser Situation das Beil noch in der Hand hatte“, legte die Staatsanwältin den Fokus auf den Knackpunkt. „Ja, er hatte das Beil noch in der Hand“, war laut dem Vorsitzenden Bastian Witte die Überzeugung der Richter. Damit war der Tatbestand der besonders schweren räuberischen Erpressung erfüllt, der normalerweise mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bedroht ist. Die Kammer ging aber von einem minder schweren Fall aus, weil der Wiesmoorer nicht vorbestraft war, die Tat in Teilen eingeräumt hatte und berufliche Konsequenzen fürchten muss. Somit wurde die Mindeststrafe auf ein Jahr heruntergeschraubt.
Ganz andere Erklärung
Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, ein Beil zur Hand und das Geld genommen zu haben, schilderte die Situation dennoch völlig anders. Er habe Angst gehabt, als er dunkle Gestalten auf sich zukommen sah. Das Beil habe er aber gleich weggelegt, als er die Kinder bemerkt habe. Das glaubte ihm das Gericht nicht. Die Angst sei in Wut umgeschlagen, so der Wiesmoorer weiter, als eine der Frauen gesagt habe: „Ey Alter, stell dich nicht so an.“ Deshalb habe er auch das Geld gefordert. Supermärkte täten das ja auch bei Falschparkern.
Richter Bastian Witte klärte ihn auf. „Einen Anspruch auf das Geld hatten Sie nicht. Sie hätten die Polizei oder einen Abschleppwagen rufen können.“ Die Polizei rufen wollte auch seine Frau, als sie zwischenzeitlich aufgrund der lauten Stimmen aus dem Haus kam. Allerdings glaubte die Kammer der Ehefrau nicht alles, sondern folgte der Darstellung der beiden Opfer.
Der Wiesmoorer hatte vermutet, dass die Frauen sich abgesprochen hatten, um ihm zu schaden und Schmerzensgeld zu verlangen. Der Vorsitzende reagierte darauf mit den Worten: „Die Frauen halten die Geschichte nicht eineinhalb Jahre aufrecht, um Sie in Misskredit zu bringen und Geld von Ihnen zu fordern.“
Keine Spur von Reue
So etwas wie Reue war beim Angeklagten nicht zu spüren. In seinem letzten Wort betonte er: „Ich habe schon massiv gelitten unter dem Fehler, den ich begangen habe, nämlich Geld zu fordern“, sagte er. „Ich befinde mich seit einem Jahr in grauenhaftem Zustand.“ Die Opfer seiner Tat spielten nur am Rande eine Rolle. „Sicher haben die Frauen einen Schreck bekommen, tut mir auch leid, aber mir deswegen die Existenz nehmen? Ich bin fassungslos.“ Und die Existenz als verbeamteter Lehrer in führender Position ist sicher dahin, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Dann wird er den Beamtenstatus verlieren. Aber so weit ist es noch nicht. Der Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen. Er hatte einen Freispruch gefordert.
