Aurich - In der Stadt Aurich wird es vorerst keine Regelgeschwindigkeit mit Tempo 30-Zonen auf den städtischen Straßen im ganzen Stadtgebiet geben. Die Grünen haben ihren Antrag zurückgezogen, weil die Rechtslage in Niedersachsen das nicht zulässt.
Keine Unterstützung
Darüber hat Heinz Mazur, Geschäftsführer des Büros PGT in Hannover, im Rahmen der Vorstellung des Verkehrskonzeptes hingewiesen. Die Stadt sollte prüfen, ob das Tempolimit auf Gemeindestraßen als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden könnte. „Damit können sie eine Verwaltung lahmlegen“, sagte Mazur.
Er sieht solche Tempolimits im Auricher Stadtgebiet bereits sehr oft ausgewiesen, vor allem vor Schulen. Oft müssten in der Praxis sogar viele Tempo 30-Schilder wieder abmontiert werden.
Kein Mehrheit für Beitritt
Doch auch mit seinem Antrag, die Stadt möge sich der bundesweiten Initiative Agora-Verkehrswende anschließen, konnte sich Grünen-Ratsherr Reinhold Mohr nicht durchsetzen. Dort seien 199 Städte zusammengeschlossen, um eine Änderung der Straßenverkehrsordnung zu erreichen. Die Städte wollen dann in eigener Verantwortung Tempo 30-Zonen ausweisen können. „Wir vergeben uns nichts, wenn wir beitreten. Das macht deutschlandweit Furore“, sagte Mohr, der auch Jever und Oldenburg als Beteiligte nannte.
Hermann Gossel (CDU) lehnte einen Beitritt ab, weil ihm zur Zeit noch Informationen fehlen würden. Heidrun Weber (GfA) plädierte für den Beitritt, damit Aurich „einmal innovativ und Vorbild“ sein könne. Arno Fecht (FDP) erklärte, dass Aurich nicht mit Städten wie Köln oder Bonn zu vergleichen sei. „Wir müssen aufpassen, dass uns die Ortsteile nicht das Geschäft wegnehmen“, mahnte er.
Mehr Verkehrssicherheit
Die Grünen wollten mit ihrem Antrag mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreichen, wenn der Verkehr ausgebremst wird. Außerdem werde durch einen gleichmäßigen Verkehrsfluss weniger Lärm erzeugt und weniger Energie verbraucht. Das ständige Anfahren und Abbremsen werde ebenfalls reduziert. Der Vorschlag sollte nur für Gemeindestraßen gelten, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen waren davon ausgeschlossen.
