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Urteil zum Drogenschmuggel in Bunde 22-Jähriger muss erst ins Gefängnis, dann in Therapie

Martina Ricken
Bei der Verhandlung ging es um 20 Kilo Marihuana und acht Kilo Kokain, die der Angeklagte über die Grenze schmuggeln wollte.

Bei der Verhandlung ging es um 20 Kilo Marihuana und acht Kilo Kokain, die der Angeklagte über die Grenze schmuggeln wollte.

dpa-Symbolbild

Bunde/Aurich - Der 22-jährige Ritterhuder, dem vor dem Landgericht Aurich Drogeneinfuhr und Beihilfe zum Drogenhandel zur Last gelegt wurden, muss nun doch erst einmal zurück ins Gefängnis. Siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe lautete das Urteil, in das eine Verurteilung vom vergangenen Sommer einbezogen wurde. Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bleibt bestehen, allerdings muss der 22-Jährige nun erst einmal ein Jahr und neun Monate in Haft verbüßen, ehe er sich der Behandlung seiner Drogen- und Spielsucht widmen kann.

Urteil aus dem Sommer

Fünfeinhalb Jahre Haft lautete das Urteil im Sommer. Seinerzeit hatte der Ritterhuder gestanden, zwölf Kilogramm Kokain aus den Niederlanden über die deutsche Grenze bei Bunde geschmuggelt zu haben. Leugnen machte auch wenig Sinn, denn er war vom Zoll auf frischer Tat ertappt worden. Die Drogen konnten sichergestellt werden.

Ziel des Verteidigers

Der Verteidiger baute seinerzeit darauf, dass eine Verständigung zustande kommen würde, in deren Rahmen das Verfahren wegen weiterer Taten, die im Raum standen, aber noch nicht angeklagt waren, eingestellt würden. Doch der Vorsitzende Richter erkrankte, die neue Kammerbesetzung und vor allem der Vertreter der Staatsanwaltschaft wollten diesen Deal nicht eingehen.

Marihuana und Kokain

Nun kam also der Nachschlag, der wiederum vor einer anderen Kammer verhandelt wurde. Dabei ging es um insgesamt 20 Kilo Marihuana und acht Kilo Kokain, die der Angeklagte bei vier Taten im Januar 2022 über die Grenze brachte. Auch in diesem Prozess legte der Ritterhuder ein Geständnis ab. Nur in einem Fall widersprach er der Anklage. Es habe sich nicht um Kokain, sondern um Haschisch gehandelt, das er geschmuggelt habe.

Chatverkehr lag vor

Das Gericht nahm ihm das aber nicht ab. „Das ist der einzige Punkt, bei dem wir über Kreuz stehen“, sagte Richter Bastian Witte. Denn der Kammer stand auch der Chatverkehr des Angeklagten mit seinem Auftraggeber zur Verfügung. Aufgrund dieser Auswertung kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich „Haschisch“ auf einen früheren Fall bezog. „Es waren die gleichen Chatpartner wie vorher, die gleiche Terminologie“, lautete die Analyse des Vorsitzenden. „Haschisch war das Besondere, Kokain ist durchgelaufen.“

Therapieantritt vor einigen Wochen

Dieses Detail war aber nicht das größte Problem für den Angeklagten. Er hatte vor einigen Wochen die Therapie angetreten, die schon im ersten Prozess angeordnet worden war. „Es läuft gut“, stellte der psychiatrische Sachverständige Egbert Held nach Rücksprache mit dem behandelnden Psychologen fest. Es ging um die Frage, ob bei einer höheren Strafe ein Vorwegvollzug oder das Absitzen der Haftstrafe nach Beendigung der Therapie sinnvoller sei.

Empfehlung des Gutachters

Der Gutachter sprach sich für die erste Variante aus. Schließlich sei wichtig, dass dem Angeklagten aus der Therapie heraus eine Perspektive geboten werden. „Nach einem Jahr Therapie laufen normalerweise die Lockerungsmaßnahmen an“, sagte der Sachverständige. Dann könnten die Patienten beispielsweise auch berufliche Weiterbildungen außerhalb des Maßregelvollzugs in Angriff nehmen. Sollte die etwa zwei Jahre dauernde Therapie erfolgreich absolviert werden, käme nach der Hälfte der Strafe die Aussetzung des Rests zur Bewährung zum Tragen. Das sollte die Motivation des Angeklagten sein, meinte der Richter Witte.

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