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Bahnhof in Leer Politik diskutierte über die Möglichkeit von Behindertenparkplätzen direkt am Bahnhof

Auf Antrag der Gruppe SPD/Die Linke wurde kürzlich im Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr über den Leeraner Bahnhof und die Möglichkeit von Behindertenparkplätzen im Bereich des Bahnhofvorplatzes gesprochen.

Auf Antrag der Gruppe SPD/Die Linke wurde kürzlich im Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr über den Leeraner Bahnhof und die Möglichkeit von Behindertenparkplätzen im Bereich des Bahnhofvorplatzes gesprochen.

Archiv/Nils Thorweger

Leer - Die Leeraner Stadtpolitik musste sich im vergangenen Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr mit vielerlei Themen beschäftigen. Neben den Verkehrsversuchen in der Brunnenstraße stand unter anderem auch der Bahnhof auf der Agenda. Und zwar hatte die Gruppe SPD/Die Linke einen Antrag auf Wiedereinrichtung eines Behindertenparkplatzes im Bereich des Bahnhofvorplatzes eingereicht.

Der Antrag

Im Antrag heißt es, dass im Zuge des Umbaus von Bahnhofsvorplatz und ZOB der bisherige Behindertenparkplatz entfallen ist. „Der nächste Behindertenparkplatz befindet sich jetzt zwischen Zollhaus und Postgebäude. Die Gehstrecke zwischen diesem Parkplatz und dem Bahnsteig Gleis 1 des Bahnhofes beträgt circa 115 bis 120 Meter“, schreibt die Gruppe. Die Nutzung eines Behindertenparkplatzes ist mit einem sogenannten „blauen Parkausweis“ gestattet. „Dieser wird nur schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung gewährt“, so SPD/Die Linke. Ferner heißt es, dass in der täglichen Praxis eine außergewöhnliche Gehbehinderung seitens des Landessozialamtes nur festgestellt wird, wenn eine mögliche Gehstrecke von deutlich weniger als 50 Metern vorliegt. „Die Bewältigung einer Gehstrecke von mehr als 100 Metern ist vielen dieser Menschen nicht möglich, sodass das Erreichen des Bahnhofs oder des ZOB ausgeschlossen ist. Um schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung weiterhin den Zugang zum öffentlichen Personennah- und -fernverkehr zu ermöglichen, ist es unabdingbar, einen Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe des Bahnhofsgebäudes wieder einzurichten.“

Förderbedingungen

Diese Erklärung stieß im Ausschuss auf Verständnis. Allerdings: Die Gestaltung des ZOB sowie des Bahnhofvorplatzes im nördlichen Bereich unterliegen Förderbedingungen. „Und wenn wir Änderungen vornehmen, würden wir der Förderung widersprechen“, machte Bürgermeister Claus-Peter Horst deutlich. Der nördliche Bahnhofsbereich ist für den Bring- und Abholverkehr von Personen – das sogenannte „Kiss & Ride“ – sowie für Taxistellplätze vorgesehen. „Und wo sich die Taxistellplätze befinden ist kein Platz für Behindertenparkplätze“, erklärte das Stadtoberhaupt und betonte, Parkplätze für Behinderte beim Zollhaus belassen zu wollen. Er fügte aber an, dass es eventuell beim neuen Parkhaus die Möglichkeit geben wird, davor Behindertenparkplätze zu errichten. „Allerdings wären das dann auch 85 Meter.“

Der Tagesordnungspunkt wurde mit dem Vorschlag von Bruno Schachner (Die Grünen) beendet, doch nochmal die Möglichkeit eines Behindertenparkplatzes in besserer Nähe zu den Gleisen zu überprüfen.

Maike Hoffmeier
Maike Hoffmeier Ostfriesland-Redaktion/Leer
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