Landkreis Leer - Das neue Kitajahr ist gestartet – und leider konnten nicht alle Familien im Landreis Leer einen Betreuungsplatz für ihre Kleinen bekommen: Wie Kreissprecher Philipp Koenen auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, fehlen nach derzeitigem Stand rund 110 Kindergarten- und rund 60 Krippenplätze im Stadtgebiet Leer. Eine nicht geringe Zahl, die aber laut Koenen nicht fix ist und sich noch fortlaufend verändert. Denn: „Es wird weiterhin daran gearbeitet, noch zusätzliche Plätze zu schaffen“, so der Landkreissprecher. Ob alle Kinder in den Kommunen mit Plätzen versorgt werden konnten, dazu kann der Kreis indes keine genauen Angaben machen.
Noch am 15. März registrierte der Kreis insgesamt 5542 Kindergartenplätze sowie 1571 Krippenplätze im gesamten Landkreis. Diese Zahlen sollen sich nun mit dem neuen Kindergartenjahr 2022/2023 noch erhöhen – Nämlich auf 5704 Kindergarten- und 1666 Krippenplätze. „Hinzu kommen provisorische Plätze, die derzeit im Bereich der Stadt Leer geschaffen werden“, informierte Koenen. Alternativ zu den normalen Kita- und Krippeneinrichtungen kann auch eine Betreuung bei Tageseltern in Anspruch genommen werden. Zum Stichtag 15. Juli waren 71 Tagespflegepersonen im Landkreis Leer aktiv. Sie können insgesamt bis zu 355 Kinder betreuen.
Allerdings dürften Familien, die bei der Vergabe der Kita- und Krippenplätze leer ausgegangen sind, auch bei den Tageseltern nur schwer an einen freien Betreuungsplatz kommen: Die dort derzeit aktiven Betreuer sind inzwischen fast vollständig ausgelastet. Dies hänge aber auch von ihrem Tätigkeitsort – also der Stadt oder der Gemeinde – ab, erklärte Kreissprecher Koenen: „In der Stadt Leer und den Gemeinden Moormerland, Uplengen, Westoverledingen, Rhauderfehn und Ostrhauderfehn sind die Tagespflegepersonen voll ausgelastet“, so Koenen. In anderen Gemeinden bestehe noch die Möglichkeit, einen Platz zu erhaschen.
Wie viele Kinder eine Tagespflegeperson betreuen darf, ist laut dem Landkreis Leer davon abhängig, ob sie in der „privaten Kindertagespflege“ oder in einer so genannten Großtagespflegestelle tätig ist. In der privaten Kindertagespflege dürfen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden, wobei die Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder auch je nach räumlichen Gegebenheiten reduziert werden muss. „In einer Großtagespflegestelle, in der mindestens zwei Personen zeitgleich betreuen, können je nach Qualifikation und nach dem Alter der Kinder maximal acht bis zehn Kinder zeitgleich betreut werden“, so Koenen.
