Landkreis Leer - Wie gefährlich sind die fünf Bohrschlammgruben im Kreis Leer für Mensch und Umwelt? Eine Antwort auf diese Frage gibt es nicht, doch zumindest sind nun die ersten Untersuchungen angelaufen, wie die Pressestelle des Kreises auf Nachfrage erläuterte.
Bohr-Abfälle entsorgt
Bohrschlammgruben sind Gruben, in denen vor Jahrzehnten die Reste von Erdöl- und Erdgasförderung entsorgt wurden. Ein lapidarer Umgang mit Müll und potenziell gefährlichen Stoffen, über den im Laufe der Zeit meist tatsächlich Gras, wenn nicht sogar Wald gewachsen ist.
Im Jahr 2023 ist die Verklappung solcher Abfälle vor Ort verboten. Doch damals war es möglich – und Reste solcher Abfälle stecken noch heute in ehemaligen Bohrschlammgruben der Gemeinden Bunde, Rhauderfehn, Westoverledingen, Moormerland und Uplengen. Wo genau diese Gruben liegen, will der Landkreis aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen. Doch sicher ist: Es handelt sich um Areale, die potenziell gefährlich sind und deshalb untersucht werden müssen. Und das nicht nur im Kreis Leer, sondern an vielen Orten Niedersachsens.
Sanierung möglich
In den Jahren 2014 und 2015 folgten deshalb Gespräche zwischen dem Umweltministerium und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG), der als Vertreter der Unternehmen und somit der Verursacher dieser Gruben auftritt. Es wurde sich auf einen Vergleichsvertrag für Niedersachsen geeinigt und am 1. Januar 2016 traten die „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Untersuchungen von Altlastverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben“ in Kraft.
Im Rahmen dieses Vergleichsvertrages wurde, so erläuterte die Pressestelle des Landkreises, ein Untersuchungs- und Bewertungsrahmen festgelegt, um alle in Frage kommenden Bohrschlammgrubenstandorte landesweit einheitlich zu untersuchen und zu bewerten.
Zudem wurden finanzielle Mittel als Förderprojekt „Untersuchungen von Altlastverdachtsflächen an Standorten ehemaliger Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG)“ zur Verfügung gestellt. Durch die Förderrichtlinien sollten die unteren Bodenschutzbehörden wie die des Kreises Leer für die Erkundung der Standorte finanzielle Unterstützung erhalten. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde 2021 gestellt und genehmigt. Somit wird dem Kreis von den kalkulierten Kosten in Höhe von 50 500 Euro 40 460 Euro erstattet.
Erste Erkundung
Eine erste Erkundung der Areale im Landkreis Leer konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Das Ergebnis: „Vier Standorte konnten eindeutig verifiziert werden, bei einem Standort war eine eindeutige Verifizierung anhand der ersten Felduntersuchungen nicht möglich“, teilte Kreis-Sprecher Philipp Koenen mit.
Dennoch sollen nun alle Areale weiter untersucht werden. Damit beginnt Phase II des Projekts. Bedeutet: Es wird Sondierungsbohrungen sowie Beprobung und Analyse von Bodenschichten und Grundwasser geben.
Hier geht es sofort weiter
Allerdings nicht sofort auf allen Gebieten, denn erst müssen die Berichte von Phase I von der Förderstelle und dem Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung geprüft und freigegeben werden. „Diese Freigabe liegt für drei Standorte mittlerweile vor, so dass hier die Phase II aktuell in Bearbeitung ist.
Für zwei Standorte wird die Bewertung der Phase-I- Berichte noch erwartet“, so Koenen. Ist dies geschehen, könnte es zu Phase III kommen – eine weitergehende detaillierte Erkundung.
