Landkreis Leer - Die Pandemie war hart – für all jene in Kurzarbeit, für all die Schüler im Homeoffice, für den Einzelhandel, Krankenhäuser, nicht zuletzt die Infizierten und so viele Menschen mehr. Die Einwohner im Landkreis Leer versuchten, die Pandemie gesund zu überstehen. Die meisten hielten sich an alle Regeln und Auflagen, doch eben nicht alle. Maskenverweigerer konnten überall angetroffen werden, ob in Bussen, Discountern, auf Weihnachtsmärkten oder bei heimlichen Partys, die überall stattfanden.
Kontrollen von Masken-Pflicht bis 2G-Plus
Ordnungsamtsmitarbeiter mussten Streife laufen, kontrollieren – erst das Einhalten der Maskenpflicht, der Abstandsregeln und Party-Verbote, später dann auch die Einhaltung der 2G und 2G-Plus-Regeln. Keine leichte Arbeit, für so manchen sicher auch keine dankbare. Und doch, die Erfolge blieben nicht aus: Immer wieder wurden Corona-Leugner, Maskenmuffel und Kontaktbeschränkungsignoranten dabei erwischt, wie sie Auflagen des Infektionsschutzgesetztes missachteten. In der Folge kamen tausende Verfahren zusammen, die von den Behörden bearbeitet werden mussten. Die Summe der verhängten Bußgelder stieg und stieg, bis schlussendlich 204.552 Euro erreicht waren, als die Regeln gelockert, die Pandemie weitgehend im Griff war und kaum mehr Auflagen galten.
Mehr als 1800 Verfahren
Mehr als 200.000 Euro sind eine recht stattliche Summe, sie stehen in Summe für 1850 Verfahren. Doch der Reihe nach: Anfang Oktober 2021 fragten wir erstmals bei der Pressestelle des Kreises nach Verstößen und Verfahren rund um die Corona-Auflagen. Damals wurde uns mitgeteilt, dass seit Beginn der Pandemie bis Anfang Oktober 1741 Verfahren bei der Kreisverwaltung anhängig seien. Dabei variierten die Strafen für Vergehen, wurden je nach Vorfall festgesetzt. „Polizei und Ordnungsamt können Ermessensentscheidungen treffen, es also auch bei einer Ermahnung belassen – je nachdem, wie sie den konkreten Fall einstufen. Es werden nicht grundsätzlich Geldbußen verhängt. Gerade für Jugendliche kommen stattdessen auch Arbeitsleistungen infrage, also gemeinnützige Arbeit. Das höchste festgesetzte Bußgeld bislang waren 4000 Euro für einen Verstoß im Mai 2020“, hieß es damals aus der Pressestelle.
Nun steht fest: Seit Oktober 2021 kamen noch etliche Fälle hinzu. Bis heute wurden 1850 Verfahren eingeleitet und in Summe Bußgelder in Höhe von eben jenen mehr als 200.000 Euro verhängt.
Etliche Kläger bekamen Recht
Doch nur ein Teil des Geldes wurde bezahlt, 2020 lagen die Einnahmen laut Pressestelle bei 34.703 Euro, im Jahr 2021 bei etwa 85.000 Euro und 2022 bei rund 30.000 Euro. Macht unterm Strich rund 150.000 Euro. Bleiben rund 50.000 Euro, die in der Kasse fehlen. Grund: Viele Betroffenen legten Einspruch ein, etliche Verfahren landeten vor Gericht und so mancher Kläger erhielt Recht. Noch immer sind einige Verfahren nicht abgeschlossen, neun laufende Einsprüche werden noch vom Gericht bearbeitet. Weitere 33 Fälle sind noch nicht vollständig abgeschlossen.
