Landkreis Leer/Papenburg - Deutliche Kritik hat jetzt der Nabu Ostfriesland an der Überführung des Kreuzfahrtschiffes „Disney Wish“ von Papenburg nach Eemshaven geübt. Für die Tour musste Ende März die Ems aufgestaut werden – und das hat zu zahlreichen Gelege-Verlusten bei der örtlichen Vogelpopulation geführt, verwies Jan Schürings Nabu-Regionalgeschäftsstellen-Leiter auf Beobachtungen ehrenamtlicher Vogelbeobachter.
Hatzumersand
So seien am vergangenen Wochenende an einem zehn Meter langen Abschnitt des Emsufers bei Hatzumersand alleine bei einer schnellen Überprüfung mehr als 200 in die Ems gespülte Gänseier gefunden worden. „Bei zirka 1300 bekannten Gänsenestern zwischen Weener und Emssperrwerk müssen wir mit tausenden ertrunkenen Gelegen rechnen“, zeigt sich Ihno Völker vom Nabu Leer betroffen. Ein Winterstau der Ems zur Schiffsüberführung sei zwar bis Ende März erlaubt, jedoch müssen dabei die Naturschäden so gering wie möglich gehalten werden. Zudem gelte das Tötungsverbot von Wildtieren aus dem Bundesnaturschutzgesetz.
Mehr Rücksicht gefordert
„Hier wurde auf den letzten Drücker mit maximal möglicher Aufstauhöhe noch schnell ein Schiff überführt, im wahrsten Sinne des Wortes, ohne Rücksicht auf Verluste. Wir müssen von mehreren tausend verlorenen Küken ausgehen. Dies betrifft vor allem Gänse, Enten und Kiebitze“, erläutert Völker. „Während der Brutzeit hätten Vorkehrungen getroffen werden müssen, damit keine Vögel in den gefährdeten Bereichen brüten.
Mit den bekannten Gelegen hätte diese Überführung so nicht genehmigt werden dürfen“, so der Naturschützer. „Wir fordern, dass in Zukunft der Artenschutz berücksichtigt und damit deutlich mehr Rücksicht auf die Tiere genommen wird.“
Nabu prüft Klage
Derzeit prüfe der Nabu Niedersachsen, inwieweit bewusst gegen das Tötungsverbot von Wildtieren verstoßen worden sei, sagte ein Nabu-Sprecher am Freitag in Hannover zu einem entsprechenden Bericht des NDR. „Mögliche rechtliche Schritte würden sich gegen die Genehmigungsbehörde richten.“ Das wäre der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bei der Prüfung müsse herausgefunden werden, ob sich die Hinweise bestätigen, dass die vereinbarte maximal zulässige Stauhöhe überschritten worden ist. „Unabhängig davon gilt selbstverständlich, dass vor einem Anstau in der Brutzeit behördlicherseits alles getan werden muss, um ein Verlust von Gelegen zu verhindern“, hieß es weiter. Die aktuell hohe Zahl an brütenden Vögeln sei den Behörden bekannt gewesen.
