Borkum - Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Nordseeheilbad Borkum GmbH zum 15. Oktober das Erlaubnisfeld „Borkum I“ zu, um eine „Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken“ zu ermöglichen, geht aus einer Pressemitteilung hervor. Die Erlaubnis sei zunächst bis zum 14. Oktober 2025 auf zwei Jahre befristet. Das bedeutet, dass die Gesellschaft grundsätzlich nach Erdwärme suchen darf, erklärt ein Sprecher auf Anfrage.
„Borkum I“ ist gut 130 Quadratkilometer groß
Das Erlaubnisfeld „Borkum I“ ist gut 130 Quadratkilometer groß, umfasst die Nordseeinsel Borkum (Landkreis Leer) und im wesentlichen südöstlich angrenzende Bereiche des Wattenmeeres im Deutschen Küstenmeer innerhalb der 12-Seemeilen-Zone.
Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Nordseeheilbad Borkum GmbH im Februar dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Leer, die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Deutsche Telekom AG Seekabel die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Stadt Borkum informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Nordseeheilbad Borkum GmbH lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. „Die Erlaubnis bedeutet im Grunde nur, dass der Claim abgesteckt ist“, erklärt der Pressesprecher Eike Bruns. Alle weiteren technischen Schritte, etwa seismologische Untersuchungen des Untergrunds oder Probebohrungen brauchen wieder eine Erlaubnis – für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Warmes Wasser in 3000 Meter Tiefe
Die Nordseeheilbad Borkum GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. Dahinter steckt technisch der Versuch, in Tiefen von bis zu 3000 Metern warmes Wasser zu finden, das hochgepumpt werden kann, um ihm die Wärme zu entziehen. Erkaltet wird es zurückgepumpt und erwärmt sich in der Tiefe wieder. „Nach menschlichen Maßstäben ist das eine praktisch unendliche Energiequelle, meint der Sprecher des Landesamtes.“ Offenbar werde auf Borkum vermutet, dass sich unter der Insel warmes Wasser befindet.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff – etwa Erdwärme – aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Das Landesamt hat in seinem Aufsichtsbezirk nunmehr 19 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt – davon 17 in Niedersachsen, eine in Hamburg und eine in Schleswig-Holstein. Das ist ein neuer Höchststand. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an - zuletzt beim „Tag der Geothermie“ am 15. und 16. September.
