Potshausen/Leer - Als Helga Meyer jüngst im Kreistag Leer die Frage stellte, wann denn endlich mit dem Bau des Fahrradweges entlang der L21 von Holte bis Stickhausen begonnen wird, bekam sie von der ersten Kreisrätin Jenny Daun die Antwort, dass die Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren noch nicht vollständig seien. Eine Antwort, die die Ortsvorsteherin von Potshausen und ihre Mitstreiter für den Radweg nicht zufriedenstellt. Das hat sie von der Kreisrätin seit 2021 schon häufiger gehört, seit die Genehmigungsplanung begonnen hat. Seither ist das Landesamt für Straßenbau in Aurich als Bauträger damit beschäftigt, dem Landkreis Leer ein Bodenschutzkonzept zu erarbeiten und vorzulegen, das den Leeraner Anforderungen genügt. Das ist gar nicht so einfach, erläutert Yasin Kilic, Leiter des Fachbereichs Planung bei der Landesbehörde.
Landkreis Leer sehr anspruchsvoll
„Der Zeitplan steht und fällt mit der Interpretation der Genehmigungsverfahren“, führt er aus. Sprich: mit den Anforderungen, die eine Kreisverwaltung an den Bauträger stellt, und die können unterschiedlich ausfallen. Dabei sei der Landkreis Leer durchaus anspruchsvoll – mehr als das Amt es beim Umgang mit den anderen Landkreisen erlebt habe. Tatsache sei, dass die Behörde dem Landkreis im November 2021 das erste Mal ein Bodenschutzkonzept vorgelegt habe, das aber im Januar 2022 zurückkam: „Der Landkreis merkte viele Punkte an“, erklärt Yasin Kilic. Eine umfangreichere Nachbearbeitung sei nötig gewesen, weshalb die Erstellung gerade dieses Konzepts so lange dauerte. Inzwischen sei er aber zuversichtlich, dass das neue Konzept in Leer Zustimmung findet, und wenn alle Unterlagen beisammen sind, könne mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden. Dass endlich damit begonnen wird, wünschen sich die engagierten Einwohner entlang der L21 und kritisieren, dass der Landkreis mit zu wenig Druck an dem Projekt arbeite.
Landkreis verweist auf die Landesbehörde
Beim Landkreis Leer verweist man bei der Frage, warum dieses Genehmigungsverfahren so lange dauert, auf das Landesamt in Aurich. Dort müssten die Unterlagen erstellt werden. Sie seien aber noch nicht vollständig in Leer eingetroffen. Das sei aber unbedingt nötig, erklärt die Kreisverwaltung auf Nachfrage, warum das öffentliche Planfeststellungsverfahren nicht parallel zur Konzepterstellung laufen kann: „In einem Planfeststellungsverfahren sollen die betroffenen Bürger und Träger öffentlicher Belange sich zu ihren Betroffenheiten äußern können. Dazu müssen sie diese aber auch erkennen können. Es ist also unerlässlich, dass die vollständigen Unterlagen vorliegen und sich auch keine Widersprüche innerhalb dieser Unterlagen befinden.“
Baustart 2024 oder 2025
Das heißt auch: Wann gebaut werden kann, ist noch ziemlich offen. Denn ein Planfestellungaverfahren dauert gewöhnlich ein Jahr, und bei der anschließenden Umsetzung müssen auch Zeiträume beachtet werden. Zum Beispiel dürfen vorbereitende Rodungsarbeiten ab März nicht mehr stattfinden – wodurch sich ein Baustart auch schon mal um ein Jahr verzögern kann. „Es ist schon ein langer Planungsprozess“, fasst Yasin Kilic zusammen. Seine Einschätzung: Der Fahrradweg könnte vielleicht schon 2024 gebaut werden, eventuell aber auch erst 2025.
