Landkreis Leer - Seit Januar 2022 verlieren die Führerscheine in Deutschland schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers, vorausgesetzt, es gibt noch einen Papierlappen, der mitgeführt wird. Erst traf es die Jahrgänge 1953 bis 1958. Nun kommen einige Zugehörige der Generation X dran: Bis zum 19. Januar 2024 müssen sich all jene, die einen Papierführerschein besitzen und zu den Jahrgängen 1965 bis 1970 gehören, einen neuen Führerschein im Scheckkarten-Format organisieren.
Warum muss überhaupt getauscht werden ?
Durch die neuen EU-Führerscheine soll sichergestellt werden, dass alle ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Darüber hinaus sollen Name und Foto immer aktuell sein. Deshalb sind die neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig.
Wann muss denn wer tauschen ?
Hier gelten gestaffelte Fristen. Wer einen Führerschein mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 hat und vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 tauschen nun bis zum 19. Januar 2024 – und wer 1971 oder später geboren wurde, der tauscht bis 19. Januar 2025.
Da gab es doch auch eine Sonderregelung mit Ausstellungsdatum... ?
Ja. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Sprich: Ist der Lappen 1999 bis 2001 gemacht, ist der 19. Januar 2026 spätester Tausch-Tag, es folgen 2002 bis 2004, die bis Januar 2027 im Amt gewesen sein müssen. Wer 2005 bis 2007 die Führerscheinprüfung gemacht hat, tauscht bis 19. Januar 2028, und so weiter: 2008er Führerschein-Absolventen tauschen 2029, 2009er tauschen 2030, 2010er tauschen 2031 – und Prüfungsabsolventen des Jahres 2011 sind dann 2032 dran. Wer 2012 bis 2013 den Führerschein gemacht hat, tauscht bis 2033.
Bleiben noch die Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt: Sie müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Muss die Fahrprüfung wiederholt werden ?
Nein, es handelt sich um einen Verwaltungsakt, die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Auch ärztliche Untersuchungen sind nicht nötig.
Führerscheine gibt es derzeit viele, doch bald soll nur noch einer Gültigkeit haben.
Sind auch Motorradführerscheine betroffen ?
Ja, es gelten dieselben Umtauschfristen wie für Autofahrer.
Was benötige ich für den Umtausch ?
Einen gültigen Pass, um sich auszuweisen, ein biometrisches Passfoto, den aktuellen Führerschein (der alte darf nach der Entwertung behalten werden) und etwas Geld für die anfallenden Gebühren.
Wichtig zu wissen: Sollte der alte Führerschein von einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt ausgestellt worden sein, so muss mit der dortigen Führerscheinstelle Kontakt aufgenommen werden, damit diese eine Karteikartenabschrift zur Führerscheinstelle des jetzigen Wohnorts schicken kann.
Dürfte ich eigentlich auch jederzeit tauschen ?
Ja. Trotzdem empfiehlt der Landkreis, dass die Jahrgänge, die noch nicht an der Reihe sind, davon noch keinen Gebrauch machen – denn dies würde nur wieder zu einem starken Andrang und Wartezeiten führen.
