Landkreis Leer - Im Bereich der Polizeiinspektion Leer-Emden toben dich derzeit ein oder mehrere Farbteufel aus und hinterlassen an den unterschiedlichsten Orten Graffiti-Schmierereien – sehr zum Leidwesen der Beamten: „Leider kommt es im Moment häufiger vor, dass wir Farbschmierereien in verschiedenen Formen vorfinden“, sagte Polizei-Pressesprecherin Svenia Temmen auf Nachfrage unserer Zeitung.
Diverse Vorfälle
Die jüngsten Vorfälle haben sich in Jemgum und Emden ereignet: In Emden ist die Turnhalle der Grundschule in Borssum in der Zeit vom 19. bis 23. August mit Graffiti beschmiert worden. In Jemgum hat es die Betonsäule einer Windkraftanlage getroffen, die im Kolkweg in Holtgaste steht. Es entstand ein Gesamtschaden im mittleren dreistelligen Bereich, teilt die Polizei mit. In beiden Fällen bittet die Polizei um Zeugenhinweise.
Generell finden die Beamten Graffiti-Schmierereien an den unterschiedlichsten Orten im gesamten Gebiet der Polizeiinspektion Leer-Emden. „Sowohl in der Stadt, als auch in etwas unbelebteren Bereichen“, sagte Temmen. Überall da, „wo sich die Verursacher möglichst unbeobachtet fühlen.“ Darüber hinaus seien sie viel zu Nachtzeiten unterwegs.
Schriftzüge im Tunnel
Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim ärgert sich derweil über Farbschmierereien in den Personentunneln des Leeraner Bahnhofs. Wie Marion Groenewold, Pressesprecherin der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, in dessen Zuständigkeit der Bahnhof in Leer fällt, bereits in einem früheren Gespräch mit unserer Zeitung sagte, kommt es dort nämlich seit Juli wiederholt zu Sachbeschädigungen, bei denen der oder die Täter die Wände des Tunnels sowie auch den Fahrstuhlaufzug mit Schriftzügen besprühen. Die Personentunnel können 24 Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche betreten werden. Zudem sind sie nicht Videoüberwacht. Das ermöglicht es den Farbteufeln beispielsweise in der Nachtzeit, relativ ungestört die Wände zu beschmieren.
Geldstrafe oder Haft
Wie Svenia Temmen mitteilt, wird bei Farbschmierereien bezüglich Sachbeschädigung ermittelt. Das Strafmaß lautet wie folgt: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Gesetzestext.
