Westoverledingen - Eine Westoverledinger Tierhalterin, gegen die vom Leeraner Veterinäramt Anfang Juni ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen wurde, äußert jetzt Kritik an der Arbeitsweise und den Äußerungen des Veterinäramtes. „Es ist eine Unverschämtheit“, sagte die 60-Jährige im Gespräch mit unserer Zeitung. Sie wirft dem Amt vor, bei der angegebenen Anzahl der Katzen stark übertrieben zu haben: Es seien keine 48 Tiere, sondern nur circa 36 gewesen. Der Kontakt zu ihr sei nur sporadisch gewesen, ferner sollen ihre Katzen beim Einfangen mit Netzen und Stöcken durch ihr Haus gejagt worden sein. Das Veterinäramt weist diese Kritik zurück. Was ist geschehen?
Das Veterinäramt hatte zunächst ein Tierhaltungsverbot gegen die Frau ausgesprochen und dann am 18. Juli per Gerichtsbeschluss ihr Haus in Flachsmeer kontrolliert. Dabei sind die Katzen sowie zwei Kaninchen mitgenommen worden, die anschließend auf das Tierheim Jübberde und den Tierschutzverein Rheiderland aufgeteilt wurden.
Laut der Tierhalterin ging der Ärger bereits Anfang Januar los: Damals hatten sie und ihr Mann zur Miete in Völlen gewohnt. Ihr Vermieter öffnete die Tür zur Wohnung und vier Katzen büxten aus. „Wir haben die Katzen mehrere Tage lang gesucht, es ist aber behauptet worden, wir hätten die Tiere ausgesetzt“, sagte die Westoverledigerin im Gespräch. Das Veterinäramt habe sie daraufhin in Völlen besucht, Gespräche mit ihr geführt. Einen weiteren Besuch habe sie bekommen, nachdem sie und ihr Mann kurz nach dem Vorfall in Völlen nach Esklum umgezogen waren. Sie hatte dann die Auflage bekommen, einige der Tiere tierärztlich untersuchen zu lassen. „Ein paar der Katzen haben Katzenschnupfen und sind entsprechend auch dünn“, erklärte die Tierliebhaberin – aus dem Grund konnte sie die Tiere auch nicht weiter vermitteln. Sie sei der Auflage jedoch nachgekommen und habe das Veterinäramt über den Arztbesuch informiert. Allerdings: „Ich habe keine Antwort bekommen.“
Dann hörte sie lange Zeit nichts mehr vom Veterinäramt. Erst Anfang Juni gab es wieder Besuch, als sie nach Flachsmeer in einen alten Bauernhof umgezogen war. „Ein Katzenparadies“, so die Tierhalterin, weshalb sie auch nicht nachvollziehen kann, warum bei der Gelegenheit das Tierhaltungsverbot gegen sie ausgesprochen wurde. Am 18. Juli kamen die Veterinäre dann ein weiteres Mal vorbei – Mit der Polizei und einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts. „Die Veterinäramt-Mitarbeiter jagten unsere armen Katzen mit Stöcken und Netzen vier Stunden durchs Haus und ließen sie dann zum Teil vier Stunden in der Box, ohne Wasser, im Auto stehen, bevor sie mitgenommen wurden“, sagte die Westoverledigerin. Und warum ihre beiden Kaninchen mitgenommen wurden, kann sie auch nicht verstehen. „Sie waren in einem vernünftigen Gehege untergebracht, gesund und wohlgenährt.“ Sie will jetzt darum kämpfen, ihre Tiere zurückzubekommen.
Wie Landkreis-Pressesprecherin Maike Kuch bereits im Juli mitteilte, seien bei der Kontrolle am 18. Juli „erneut erhebliche Missstände festgestellt“ worden: „Es gab starke Hygienemängel sowie kranke und magere Tiere“, woraufhin die Tiere mitgenommen worden seien. Die jetzt geäußerte Kritik der Westoverledigerin weist der Landkreis Leer zurück. Pressesprecher Philipp Koenen korrigiert allerdings die Zahl der eingesammelten Katzen: „Es waren 47, keine 48.“ Warum auch die Kaninchen mitgenommen worden sind, erklärt er wie folgt: „Weil sich das ausgesprochene Tierhaltungsverbot auf alle Tierarten bezieht.“
Ferner heißt es: „Das Veterinäramt steht nicht plötzlich vor der Tür. Solchen Fällen geht ein längeres Verfahren voraus, in dem die Betroffenen angehört werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. In diesem Verfahren können zunächst auch Maßnahmen angeordnet werden, um Verbesserungen zu erreichen, sodass ein Haltungsverbot vermieden werden kann; die Umsetzung wird kontrolliert. Wenn sich die Situation jedoch nicht verbessert, kann die Betreuung und Haltung untersagt werden, sowohl für bestimmte Arten wie für alle Tierarten.“ Im Falle des 18. Juli ging es um eine Nachkontrolle, so Koenen. Kontrolliert wurde dabei, ob nach der Anordnung eines Haltungsverbotes die Tiere – „wie gefordert“ – an andere Halter abgegeben worden waren. „Dies war aber nicht der Fall, die Halterin hatte also die Bedingungen nicht erfüllt. Somit mussten ihr die Tiere dann zwangsweise weggenommen werden.“
