Leer - Der Rat der Stadt Leer hat am Donnersstagabend, 20. April, getagt und sich in seiner Sitzung mit einer Erhöhung der Kitagebühren für die drei Kitas in städtischer Trägerschaft befasst. Und nun steht fest: Ab dem 1. August 2023 müssen Eltern tiefer ins Portemonnaie greifen. Der Beschluss wurde mit erkennbarer Mehrheit abgesegnet, bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung, sagte Stadtsprecher Edgar Behrendt im Gespräch mit unserer Redaktion.
Erhöhung ab einer Sieben-Stunden-Betreuung
Die Erhöhung betrifft die Betreuungszeiten ab mindestens sieben Stunden pro Tag bis zehneinhalb Stunden pro Tag bei fünf Wochentagen. Bei einer kürzeren Betreuung von vier bis sechseinhalb Stunden werden derweil keine Änderungen an den Gebührensätzen vorgenommen. Ein Beispiel: Bis zum 31. Juli kostet eine Sieben-Stunden-Betreuung bei Gehaltsstufe 1 173,50 Euro. Mit den geänderten Gebührensätzen ab dem 1. August klettern die Kosten auf glatte 175 Euro. Bei der Gehaltsstufe 2 sind es bis zum 31. Juli 225,50 Euro, ab August dann 231 Euro und bei Einkommensstufe 3 steigen die Gebühren von 264,50 Euro auf 271,50 Euro. Eltern in der Gehaltsstufe 4 zahlen bei der Sieben-Stunden-Betreuung aktuell noch 303,50 Euro, ab August ändert sich dies zu 312,50 Euro, geht aus den Sitzungsunterlagen hervor. „Um den durch die hohe Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten für Familien Rechnung zu tragen und diese nicht zusätzlich zu stark zu belasten, soll auf eine Erhöhung der Gebühren für Betreuungszeiten bis 6,5 Stunden täglich verzichtet werden. Nur für Betreuungszeiten ab 7 Stunden wird eine Erhöhung vorgeschlagen“, heißt es weiter in der Sitzungsvorlage.
Zwischen 2,50 und 37 Euro
Die Beitragserhöhungen bewegen sich zwischen 2,50 Euro pro Monat bei siebenstündiger Betreuung in der niedrigsten Einkommensstufe und 37 Euro pro Monat bei einer Betreuungszeit von zehneinhalb Stunden in der höchsten Einkommensstufe. Im Beschlussvorschlag heißt es zudem: „Für Kinder, die gemäß § 21 Abs. 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) einen Anspruch auf einen unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung haben, wird ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung, bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden keine Kindergartenbenutzungsgebühr erhoben.“ Allerdings wird eine Gebühr für Betreuungszeiten, die länger als acht Stunden andauern, auch für sonst beitragsfreie Kinder erhoben. „Die Höhe der Gebühr beträgt 19 Euro je angefangene halbe Stunde. Eine Staffelung nach Einkommensgruppen erfolgt in diesen Fällen nicht.“
