Landkreis Leer - Sexuell missbraucht, geschlagen, gedemütigt oder auch ausgehungert – immer wieder erfahren Jungen und Mädchen in Deutschland unsagbares Leid, werden von Eltern oder Verwandten gequält und misshandelt. Doch es ist kein Großstadt-Phänomen, mit dem Jugendämter in Metropolen wie Hamburg und Berlin zu kämpfen haben: Auch im Landkreis Leer kommt es immer wieder vor, dass Fälle zu Tage treten, die so erschreckend sind, dass selbst erfahrene Jugendamt-Mitarbeiter schockiert sind. In solchen Fällen der Kindeswohlgefährdung schreiten die Behörden sofort ein, nehmen die Jungen und Mädchen aus der Familie und bringen sie in Sicherheit.
Wie viele Inobhutnahmen gab es in den vergangenen Jahren ?
Meike Udich ist Leiterin des Amts für Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Leer. Ebenso wie ihr Kollege Karl-Heinz Walter hat sie langjährige Erfahrung mit solchen Fällen, mit denen das Amt immer wieder konfrontiert wird, und hat für unsere Redaktion einmal Bilanz gezogen. Ein Blick auf die Zahlen der Inobhutnahmen der vergangenen Jahre zeigt: 2019 waren es 82 Kinder und Jugendliche, die aus ihren Familien geholt und bei Verwandten, in Not-Pflegefamilien oder auch in Jugendeinrichtungen untergebracht werden mussten. 2020 waren es 73, gefolgt von 64 in 2021. Doch nach der Delle während Pandemie steigen die Zahlen wieder massiv an: Stand jetzt sind bereits mehr als 40 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen worden – und die kommenden Monate werden es wohl noch mehr. Wahrscheinlich, so die Jugendamt-Mitarbeiter, wird 2022 wohl das 2019-Niveau erreicht.
Fallen nur die schlimmsten Fälle unter diese Statistik ?
Nein. Manchmal sind es Kindeswohlgefährdung, manchmal aber auch zugespitzte Situationen, bei denen beide Seiten – Kinder wie Eltern – einfach eine Auszeit benötigen und noch eine gute Chance besteht, dass die Familie wieder zueinander findet. So geschieht es auch, dass Jugendliche von sich aus bitten, aus den Familien genommen zu werden – gelegentlich auch öfter in einem Jahr. Jede Bitte ist dabei ein Fall in der Statistik. Dann gibt es Situationen, in denen Eltern vollkommen überfordert sind, das Kind aber nach einiger Zeit im Zuge weiterer begleitender Hilfen zurück nach Hause darf und alles ein glückliches Ende nimmt.
Was passiert, wenn die Kinder nicht mehr nach Hause zurück können ?
Wo dies nicht möglich ist, verbleiben die Kinder oft in Pflegefamilien, Teenager meist in Wohngruppen oder Heimen. Einige Jungen und Mädchen werden aber auch aufgrund ihrer Situation, der drohenden Eigen- und Fremdgefährdung oder auch des schrecklichen Leids, das sie erfahren haben, in spezialisierten Einrichtungen untergebracht. Einrichtungen, in denen eine intensivere Betreuung und vor allem Therapie möglich ist. Diese Zahlen steigen, wobei dies, so wissen die Experten, auch damit zusammenhängt, dass es immer mehr solcher Einrichtungen und spezialisierter Hilfen gibt, die früher nicht angeboten wurden.
Was gilt eigentlich bei Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen ?
Unabhängig von der Situation, gilt die Regel, dass das Wohl des Kindes an erster Stelle steht und jeder Fall, so wird im Gespräch mit den Verantwortlichen deutlich, sehr ernst genommen, analysiert und bewertet wird. Die Entscheidung, ob ein Kind aus einer Familie genommen wird, wird immer im Rahmen einer kollegialen Beratung mehrerer Fachkräfte getroffen. Dabei gibt es strikte Regeln, nach denen die Behörden vorgehen. „Dennoch gibt es keine Blaupause“, sagt Karl-Heinz Walter. Jede Situation müsse für sich bewertet werden.
Wann schreitet das Jugendamt überhaupt ein ?
Mal erfolgt der Einsatz aufgrund einer Alarmierung durch die Polizei, dann wieder durch einen Hilferuf von Kind oder Teenager oder Hinweise von Erziehern, Lehrern oder auch Nachbarn. Die Hemmschwelle, so wissen die Behördenmitarbeiter, ist gesunken, die Menschen schauten nicht mehr so oft weg wie vielleicht noch vor zehn oder 20 Jahren.
Wie viele Meldungen gehen im Schnitt ein ?
2019 waren es 179 solcher Meldungen, 2020 genau 152, 2021 dann 187. „Wir gehen jedem Hinweis nach“, betont Meike Udich. Selbst jene Fälle, bei denen üble Nachrede der Anlass sein könnten, werden nicht ignoriert, sondern geprüft. Manchmal reicht ein Gespräch mit den Eltern, dann wieder die Organisation von Erziehungshilfen. Die Inobhutnahme ist nur der letzte Schritt.
Dieser letzte Schritt wurde in den vergangenen Monaten aber häufiger gegangen als in den zwei Jahren zuvor.
