Landkreis Leer - Wer nicht hören will, muss fühlen – so oder so ähnlich könnte die neue Schotterbeet-Strategie des Landkreises Leer überschrieben werden. Lange Zeit galt die Devise, auf Aufklärung zu setzen, damit mehr Grün und weniger Schotter in den Gärten der Eigenheimbesitzer zu finden ist. Nun ändert der Landkreis seine Strategie – doch der Reihe nach.
Auf Einsicht gesetzt
„Grundsätzlich ist es so: Es gibt einen Entwurf des Niedersächsischen Umweltministeriums, in dem darauf hingewiesen wird, dass die zuständige Behörde, das ist der Landkreis, gegen baurechtswidrige Stein- und Schottergärten einschreiten könnte – der Tenor lautet jedoch, Bauwillige zunächst dafür zu sensibilisieren, Grünflächen anzulegen und darauf auch in der Baugenehmigung hinzuweisen. Und genau das tut der Landkreis Leer“, erläuterte im Oktober 2021 Philipp Koenen, Sprecher des Landkreises Leer, auf eine Anfrage unserer Redaktion. Ebene jene Sensibilisierung versuchte die Behörde zum einen dadurch zu erreichen, dass bei jeder Baugenehmigung darauf hingewiesen wird, dass Grünflächen angelegt werden sollten. Zum anderen setzten die Behörden auf eine Werbebroschüre, in der die Vor- und Nachteile von bepflanzten Gärten und Schotterarealen aufgezeigt werden.
Broschüren verteilt
So verwiesen sie unter anderem auf den verlorenen Lebensraum für Insekten, die Versiegelung und die Hitzeentwicklung im Sommer und den je nach Herkunft der Steine bedenklichen Abbau. Die Flyer wurden den Genehmigungen beigelegt und es wurde beschlossen, erst einmal von Kontrollen und Anordnungen abzusehen. Darüber hinaus hatten aber die Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Bebauungsplänen örtliche Bauvorschriften zu erlassen, in denen auch die Bepflanzung von Grundstücken geregelt werden kann.
Nun will der Landkreis nicht mehr auf den guten Willen setzen: „Wir machen jetzt mehr Druck, weil Beratung und Information allein nicht zu einem Umdenken geführt haben“, erläuterte Koenen am Freitag. Wie, ist noch unklar. „Der Landkreis Leer ist bei der Erarbeitung eines Konzeptes noch ganz am Anfang.“
Doch fest steht: „Wir werden hier aber wie in allen Fällen agieren, wenn Verstöße gegen öffentliches Baurecht verfolgt werden: Zunächst wird der Verantwortliche angehört mit der Empfehlung, den Schottergarten zurückzubauen, und er bekommt Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Je nach Reaktion kann damit das Verfahren bereits beendet werden oder aber die Beseitigung wird angeordnet und – wenn anders nicht machbar – mit Zwangsmitteln durchgesetzt.“ Sollte der Grundstücksbesitzer der Anordnung nicht folgen, kann „theoretisch zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden“, so Koenen weiter. Es handele sich aber tatsächlich jeweils um eine Einzelfallentscheidung.
