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Prozess in Aurich 39-Jähriger soll seine leibliche Tochter sexuell missbraucht haben

Martina Ricken
Ein Mann aus Westoverledingen muss sich wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten.

Ein Mann aus Westoverledingen muss sich wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten.

Sina Schuldt/dpa

Westoverledingen/Aurich - Seine leibliche Tochter soll ein 39-jähriger Angeklagter aus Westoverledingen im Frühjahr 2021 sexuell missbraucht haben. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich legte der Mann nach anfänglichen Erinnerungsproblemen ein Geständnis ab.

Tochter war 14 Jahre alt

Die Jugendliche, die bei ihrer Mutter lebte, war zur Tatzeit 14 Jahre alt. Sie hatte bei ihrer Großmutter, der Mutter des Angeklagten, übernachtet. „Es muss in den Ferien oder an einem Wochenende gewesen sein. Wenn sie Schule hatte, übernachtete sie nie bei meiner Mutter“, sagte der Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft legte dem 39-Jährigen zur Last, mit seiner Tochter am Abend vor dem Haus der Großmutter einen Joint geraucht zu haben. Dem Mädchen wurde schwindlig und sie fiel zu Boden. Der Angeklagte trug sie ins Haus, seine Tochter schlief ein.

Den Tatbestand der Abgabe von Drogen an Minderjährige bestritt der Westoverledinger. „Vielleicht waren noch Marihuana-Krümel im Tabak“, sagte der Angeklagte fast entschuldigend. „Ich würde meiner Tochter nie Drogen geben.“ Vielleicht, so mutmaßte der Angeklagte, habe sie vorher woanders Drogen genommen.

Schwerwiegender sexueller Übergriff

Das Mädchen wachte auf, weil sie die Hand ihres Vaters am nackten Gesäß spürte. „Ich kann mich nicht erinnern. Ich kann aber auch nicht sagen, dass nichts passiert ist“, wirkte der Angeklagte ratlos. Richter Bastian Witte hakte immer wieder nach. „Denken Sie noch einmal darüber nach. Wenn es so gewesen sein kann, dann sollten Sie überlegen, ob man Ihre Tochter aussagen lassen muss.“ Denn die 14-Jährige sagte gegenüber der Polizei, dass es bei der Hand am Gesäß nicht geblieben, sondern es auch zu einem schwerwiegenden sexuellen Übergriff gekommen sei.

Veränderung im Verhalten der Tochter bemerkt

Der Angeklagte beriet sich noch einmal mit seinem Verteidiger. Das Gespräch trug Früchte. „Er hat mir gerade gesagt, dass aufgrund der intensiven Befragung die Erinnerung zurückkommt“, erklärte der Anwalt. Der Westoverledinger konnte nun Details schildern wie die Tatsache, dass seine Tochter auf der Seite lag, als er sich an ihr verging. Er bestätigte damit die Angaben, die die Jugendliche bei der Polizei gemacht hatte. Auch eine Veränderung im Verhalten seiner Tochter hatte er eine Woche nach der Tat bemerkt. Über das Geschehen hatten Vater und Tochter aber nie gesprochen. Dennoch meinte er: „Es muss wohl so sein, wie sie gesagt hat. Meine Tochter lügt mich nicht an.“

Problem mit Drogen

Er hatte mit seinem Geständnis jedenfalls dazu beigetragen, dass das Mädchen nicht mehr vor Gericht aussagen muss. Das Verfahren ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Denn der Westoverledinger räumte ein, am Tattag einige Flaschen Bier und möglicherweise auch harte Drogen konsumiert zu haben. „Ihre Tochter sagt laut Akte, dass Sie ein größeres Problem mit Drogen haben, nicht nur mit Weichdrogen. Sie sagt auch, dass Sie ein anderer Vater sind, wenn Sie Mischkonsum hatten, also Alkohol und harte Drogen genommen haben“, legte der Anwalt, der die Interessen des Missbrauchsopfers vertrat, den Finger auf den wunden Punkt. Der Angeklagte selbst hatte bei sich keine Verhaltensänderung bei Mischkonsum festgestellt.

Untersuchung durch Sachverständigen

Aber die Sache mit den Rauschmitteln soll genauer unter die Lupe genommen werden. Deshalb will sich der Angeklagte bis zum nächsten Prozesstermin von einem psychiatrischen Sachverständigen untersuchen lassen. Der Anklagepunkt der Abgabe von Drogen an Minderjährige wurde unterdessen eingestellt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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