Landkreis Leer - Das Auto stehen lassen und den Bus nehmen – ein Vorsatz, der dem Klima dient, angesichts der hohen Spritpreise aber auch dem eigenen Geldbeutel. Letzteres ist zwar nicht die Intention des Modellprojekts Abend-Bus im Landkreis Leer, doch es ist ein positiver Nebeneffekt. Und so werden sich all jene, die auch in den Abendstunden gern mal mit dem Bus nach Leer reinfahren möchten, wohl begrüßen, dass der Versuch in Sachen Ausbau der Infrastruktur fortgesetzt wird – nunmehr bis zum 31. Januar 2023. So beschloss es der zuständige Kreis-Ausschuss im Landkreis Leer.
2018 wurde das Modellprojekt auf den Weg gebracht. Die Politik ließ die Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer (VLL) in Rhaudermoor beauftragen, für zwei Jahre, von 2019 bis 2021, in den Abendstunden sechs zusätzliche Abfahrten von Langholt über Ostrhauderfehn und Rhauderfehn nach Leer anzubieten. Die VLL sollte freitags und samstags jeweils drei Hin- und Rückfahrten in den Plan aufnehmen.
Ergänzend wurden auf der Linie Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück samstagsnachmittags zusätzliche Fahrten im Ein-Stundentakt eingerichtet und damit eine Lücke im Fahrplanangebot bis 18 Uhr geschlossen. Nach zwei Jahren sollte überprüft werden, ob das Angebot angenommen wird.
Bei einer ersten Evaluierung im Februar 2020 konnte laut Pressestelle im Landkreis Leer festgestellt werden, dass die Fahrgastzahlen stetig angestiegen waren. „Doch dann kam die Corona-Pandemie: Durch die Beschränkungen bei Freizeit, Kultur und Gastronomie mussten die Abendverkehre im Frühjahr 2020 vorübergehend eingestellt werden. 2021 gab es erneut Beschränkungen durch die Pandemie, so dass die erfassten Daten keine geeignete Grundlage für die Bewertung der Zusatzverkehre liefern“, hieß es weiter. Sprich: Es gab keine belastbaren Zahlen, um ein Urteil zu fällen. Deshalb beschloss der Kreis-Ausschuss nun, das Projekt fortzusetzen.
Ganz kostenfrei ist das nicht. Für die Verlängerung müssen rund 56 000 Euro aufgebracht werden. Sie werden jedoch aus Mitteln, die dem Landkreis Leer nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) zur Verfügung gestellt werden, bestritten.
